[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200338524a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | 'Pietas, Aequitas, Caritas' : einige Bemerkungen zur Terminologie und historischen (Übergangs-)Stellung von Leibniz' Naturrecht |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Gelehrte > Akademiker > Nur bis 18. Jh.; 19. Jh./20. Jh.=Wissenschaftler; Naturwissenschaftler Metaphysik > Ontologie > Philosophie > Die Metaphysik (lat. metaphysica, von gr. metá "nach, über" und ph∞sis "Natur, natürliche Beschaffenheit", d.h. "was nach der Natur kommt") ist eine, nach manchen Auffassungen "die" Grunddisziplin der Philosophie. Sie behandelt die zentralen Probleme der theoretischen Philosophie in universal angelegten Systementwürfen: die Fundamente (Voraussetzungen, Ursachen oder "ersten Gründe") und allgemeinsten Strukturen (Gesetzlichkeiten, Prinzipien) sowie den Sinn und Zweck der gesamten Wirklichkeit bzw. allen Seins. Die klassische Metaphysik behandelt in ihren Systementwürfen besonders auch "letzte Fragen" wie etwa: Warum existiert das Universum und wie ist es entstanden? Gibt es einen Gott und welche Eigenschaften besitzt er? Was ist der Unterschied zwischen Geist und Materie? Besitzt der Mensch eine unsterbliche Seele, verfügt er über einen Freien Willen? Verändert sich alles oder gibt es auch Dinge und Zusammenhänge, die bei allem Wechsel der Erscheinungen immer gleich bleiben? Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft Staatslehren > Staatsanschauungen; Staatstheorien; Staatsideen; Staatsauffassungen > Politisches Denken; Verfassungslehren; Staatsrechtswissenschaft |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Leibniz, Gottfried Wilhelm (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)1052027970 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 69-107 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2015 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
az837402670 "Das Recht kann nicht ungerecht sein ..." : Beiträge zu Leibniz' Philosophie der Gerechtigkeit / kein Autor 2015 Die Rechtstheorie von Leibniz im Licht seiner Kritik an Hobbes und Pufendorf / kein Autor 2015 Leibniz' Lehre von den drei Stufen des Naturrechts / kein Autor 2015 Leibniz und die Gerechtigkeit : eine platonische Perspektive? / kein Autor 2015 Leibniz and the legal logic : a myth to resize / De Iuliis, Carmelo Massimo 2015 Leibniz and the early modern controversy over the right of international mediation / kein Autor 2015 |
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[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20151111/10:05:57 obar |