[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200334276l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Katholische Theologie und protestantische Jurisprudenz : zur Rechtsgeschichte der Restitutionslehre im 16. und 17. Jahrhundert |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtswissenschaft > Völkerrechtswissenschaft Vertragsrecht > Personengesellschaftsvertrag > Privatrecht Katholische Theologie > Theologie Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)124682553 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 165-188 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2015 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
azBV042488060 Recht, Konfession und Verfassung im 17. Jahrhundert : west- und mitteleuropäische Entwicklungen / kein Autor 2015 Majestätsverbrechen und die Verfassungsfrage : Althusius und die italienischen Juristen / kein Autor 2015 Pactum religiosum und kirchliche Verwaltung in der Politica des Johannes Althusius / kein Autor 2015 Kompetenz weltlicher Obrigkeit in Religionsangelegenheiten : Entstehung und Wirkung von David Pareus' Überlegungen zum Ius circa sacra / kein Autor 2015 Dominik Arumaeus und die Entstehung des öffentlichen Rechts als rechtswissenschaftliches Lehrfach in Jena / kein Autor 2015 Naturrecht und Verfassungsfrage im frühneuzeitlichen Luthertum : am Beispiel religiöser Toleranz / kein Autor 2015 Zum Begriff des Fürstenstaates bei Seckendorff / kein Autor 2015 Spinoza und die christliche Mystik des 17. Jahrhunderts : eine kritische Erörterung des Säkularisierungsbegriffs / kein Autor 2015 Hugo Grotius on religion as a motive for waging war / kein Autor 2015 Hugo Grotius and the natural law of marriage : a case study of harmonizing confessional differences in early modern Europe / kein Autor 2015 |
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