Einträge zu dem Titel "Exklaustration und Säkularisation zweier Nonnen in der Erzdiözese Mainz in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts / (2014)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200328066l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Exklaustration und Säkularisation zweier Nonnen in der Erzdiözese Mainz in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Nonnen
Säkularisation > Herrschaftswechsel; Klosteraufhebung (staatliche) > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD
Frauenklöster > Nonnenklöster > Klöster; Frauenorden
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] s199411243l; 00395929
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] (DE-588)119009358
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 117-149
[76 Erscheinungsjahr] 2014
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] azBV042047535
Geist - Kirche - Recht : Festschrift für Libero Gerosa zur Vollendung des 65. Lebensjahres / kein Autor 2014
Ein Votum Klaus Mörsdorfs zur Frage der Bischofskonferenzen : Anmerkungen zu einem Gutachten für Julius Kardinal Döpfner aus dem Jahre 1962 / kein Autor 2014
[902 ] aI n06.2
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[91 Zugangs- oder Inventarnummer] 101a
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[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] mit 2 biogr. Beisp. d. Akten von Nonnen d. Klosters Gottesthal, d. darum baten, d. Kloster verlassen zu dürfen
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2014-IV
[94f ] lim D20141023
[94i ] lim D20141023
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20141023/16:15:22-969728/8 olim
[99K ] 20141024/15:03:13-915576/15
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20141023/09:06:19 oschne