[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200327629l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Vom "caput" zum "corpus" : Basisthesen und hominologische Hypothesen zur "servitus" im mittelalterlichen Millennium
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Grundherrschaft > Villikationen > Agrarverfassung Leibeigenschaft > Leibherrschaft > Unfreie Rechtsstellung Unfreie > Sklaverei Hörige > Eigenbehörige > Unfreie > Unter Eigenbehörigkeit wird in Westfalen die persönliche und dingliche Abhängigkeit eines Bauern von seinem Grundherrn verstanden. Sie entspricht im Wesentlichen der in Ostpreußen durch den "Deutschen Orden" etablierten Eigenhörigkeit, wie diese in den Handfesten beschrieben sind. Eigenbehörige Bauern waren persönlich unfrei und standen in einem besonders engen Abhängigkeitsverhältnis vom jeweiligen Grundherrn. Sie waren an den Hof, den sie bewirtschafteten gebunden, hatten aber in der Regel einen erblichen Nießbrauch an dem Untereigentum (Besitz, Grund und Boden).
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
3-25
|
[91
|
Zugangs- oder Inventarnummer]
|
101a
|
[93
|
Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
|
"servitus" = Unfreiheit - in vielfältiger Form
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2014-IV
|
[99e
|
Änderungsdatum]
|
20141014/16:18:08-948292/2 ooeh
|
[99K
|
]
|
20141015/16:35:02-973851/3
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20141008/12:37:12 oschne
|