[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200326167l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Codex Maximilianeus Bavaricus : Kodifikationen zwischen Ius commune und Naturrecht |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Privatrecht > Zivilrecht > Recht Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert. Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00381802 |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | 00384333 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | (DE-588)118566520; (DE-588)118579436 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)139261346 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 481-497 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2014 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
azBV041565771 Das Sachsenspiegel-Lehnrecht : einige Bemerkungen über seine Spezifizität / Heirbaut, Dirk; Opsommer, Rik 2014 Die Legitimation nichtehelicher Kinder : Requiem auf ein Rechtsinstitut / kein Autor 2014 Zur vertraglichen Verfügbarkeit von Ehre, Freiheit, Leib und Leben im Mittelalter / kein Autor 2014 "Gelehrtes Recht im Umkreis des Magdeburger Oberhofes" / kein Autor 2014 "Geld regiert..." : frühneuzeitliche Geldpolitik im Lichte zeitgenössischer Rechtsprechung / kein Autor 2014 Heinrich Kramer (Institoris), der Malleus Maleficarum und der Nürnberger Hexenhammer / kein Autor 2014 Kriegerinnen in den Leges? / kein Autor 2014 Appellation, Berufung, Schelte / kein Autor 2014 History and law : the case for the German Hanse against the english merchants adventurers (1603-4) / Wijffels, Alain 2014 Recht im Wandel - Wandel des Rechts : Festschrift für Jürgen Weitzel zum 70. Geburtstag / Weitzel, Jürgen 2014 Der streitentscheidende Parteieid im römischen und westgotischen Recht / kein Autor 2014 Verfügungen von Todes wegen in mittelalterlichen Rechts- und Schöffenbüchern / kein Autor 2014 Die Rechte des gemeinen Mannes : Fischerei und Waldnutzung im Entstehungsprozess der alteuropäischen Rechtsordnung / kein Autor 2014 Der Recursus ad comitia im Rechtsstreit zwischen der Reichsritterschaft am Niederrhein und dem Kurfürsten von der Pfalz um die Herrschaft und Burg Ebernburg vor dem Kaiserlichen Reichshofrat / kein Autor 2014 Kursächsische Gerichtsverfassung und höchste Gerichtsbarkeit im Alten Reich : zur Geschichte einer besonderen Wechselbeziehung (1423 - 1559) / kein Autor 2014 Hofjuden und Reichskammergericht : Überlegungen zu Funktionen jüdischer Hoffaktoren an den obersten Reichsgerichten / kein Autor 2014 Haftungsbeschränkungen von Frauen im Konkurs / kein Autor 2014 Helden und Heldengesänge, Nationalepen und Verfassungen im 19. Jahrhundert / kein Autor 2014 Zur Rechtsquellenlehre des Nationalsozialismus im Kontext der neuzeitlichen Entwicklung / kein Autor 2014 Die geschichtliche Entwicklung der lebenslangen Freiheitsstrafe / kein Autor 2014 Gibt es einen Rechtsfortschritt? / kein Autor 2014 Dingverfassung und Recht im langobardischen Italien / kein Autor 2014 |
[902 | ] | aI n03.3 |
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[91 | Zugangs- oder Inventarnummer] | 101a |
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[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Verfasser war der dem Naturrecht fern stehende Kreittmayr |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2014-III |
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[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20140820/12:41:31-928851/75 oschne |
[99K | ] | 20140821/17:44:04-950592/74 |
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