Einträge zu dem Titel "Il gigante e i pigmei : Mommsen e il diritto penale romano : appunti per una rilettura del "Römisches Strafrecht" / Masi Doria, Carla (2013)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Il gigante e i pigmei : Mommsen e il diritto penale romano : appunti per una rilettura del "Römisches Strafrecht"
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Altertumswissenschaften > Klassische Altertumswissenschaften; Altertumskunde > Geschichtswissenschaft > Unter Klassische Altertumswissenschaft, auch Klassische Altertumskunde versteht man seit Friedrich August Wolf 1 spezifisch das Studium der griechisch-römischen Antike, also das Studium der Geschichte und Kultur des griechisch-römisch geprägten mediterranen Kulturraums bis etwa 600 n. Chr. Altertumswissenschaft allgemein (beziehungsweise der Plural Altertumswissenschaften) bezeichnet dann die Gesamtheit der Disziplinen, die sich dem Studium der vorfeudalen und vorislamischen Gesellschaften des Mittelmeerraumes, des Vorderen Orients und Mitteleuropas widmen. Dies sind außer der klassischen Altertumswissenschaft auch Ur- und Frühgeschichte und die verschiedenen Zweige der Altorientalistik und die Ägyptologie und weitere kleinere Fächer.
Historiker
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
Staatsrecht > Staatsgewalt > Öffentliches Recht > Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts; die Disziplinen verhalten sich dabei wie zwei konzentrische Kreise: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht.
[31p diverse Spezialschlagwörter] Mommsen, Theodor
[37 Sprache(n) des Textes] Italienisch
[40 Hauptverfasser] Masi Doria, Carla
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 93-119
[76 Erscheinungsjahr] 2013
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] azBV041412656
Theodor Mommsen und die Bedeutung des Römischen Rechts / Rebenich, Stefan 2013
Einleitung / Fargnoli, Iole; Rebenich, Stefan 2013
'non quia ius, sed quia Romanum' : Mommsen und die Rechtswissenschaft seiner Zeit / Ernst, Wolfgang 2013
Aus der Überlieferungsgeschichte der Digesten Justinians : Kantorowicz' Kritik an der Edition Mommsens / Wolf, Joseph Georg 2013
Mommsens epigraphische Arbeit und sein 'Staatsrecht' / Eck, Werner 2013
Ein Programm als Problem : die "Verschmelzung von Geschichte und Jurisprudenz" in Theodor Mommsens 'Staatsrecht' ; Rückblicke, Seitenblicke und Ausblicke / Hölkeskamp, Karl-Joachim 2013
Theodor Mommsen und der 'Theodosianus' / Sirks, Boudewijn 2013
Faire de l'histoire romaine avec l'édition mommsénienne du 'Code Théodosien' : entre modèle de compréhension du maître et inflexions de la recherche récente / Blaudeau, Philippe 2013
Inauguraldissertation (1843) : Juristische Schriften Bd. 3 Berlin 1907, XXXIX S. 455-466 / Mommsen, Theodor 2013
[902 ] aK n11.3
[903 ] aL n03.3
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] F
[92b ] G
[92c ] 13
[92d ] 05
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2014-II
[94f ] bar D20140522
[94i ] gri D20140522
[94o ] BBAW
[99e Änderungsdatum] 20140522/10:41:43-914140/14 ogri
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20140522/10:09:32 obar