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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200321318l
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[20
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Fassungen des Kalumnieneides in frühneuhochdeutschen Rechtstexten : eine Untersuchung auf der Basis von Quellen in DRQEdit
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Prozessrecht > Gottesurteile; Prozessordnung > Öffentliches Recht; Verfahrensrecht Eide Rechtssprache > Gesetzessprache; Gerichtssprache; Rechtliche Sprache; Verwaltungssprache > Fachsprache
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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315-340 : graph. Darst.
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Zugangs- oder Inventarnummer]
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101a
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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Der Kalumnieneid (iuramentum calumniae) ist im weiten Sinne ein promissorischer Eid, mit dem die Prozessparteien und ihre Anwälte versichern, sich in einem Gerichtsverfahren nicht mut- oder böswillig zu verhalten und keine Prozessverschleppungen zu verfolgen. Die Ursprünge des K. liegen im röm. Recht. Dort versprach der Kläger, dass er nicht arglistig klagt (Arglist; Klage), und der Beklagte, dass er sich in gutem Glauben verteidigt. - SP: 15./16. Jh.
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2014-I
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Änderungsdatum]
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20140320/10:02:15-929896/3 ooeh
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[99K
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]
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20140320/16:57:40-970273/42
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20140305/10:14:38 oschne
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