[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200320281b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Dalbergs Konkordatspläne für das Reich und den Rheinbund |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kirchenpolitik Konkordate > Staatsverträge Reichsdeputationshauptschlu> Reichsdeputationshauptschlu(Hauptschluss: "Abschlussbericht einer Reichsdeputation") war das letzte wichtige Gesetz des Heiligen Römischen Reiches, verabschiedet auf der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags am 25.Februar 1803 in Regensburg. Im Reichsdeputationshauptschluwurde festgesetzt, dadie weltlichen Fürsten abgefunden werden sollten, denen im Rahmen der Revolutionskriege Besitz verloren gegangen war (depossedierte Fürsten). Dies geschah durch Säkularisation kirchlicher sowie durch Mediatisierung kleinerer weltlicher Herrschaften bisheriger Reichsstände. Dazu wurden die geistlichen Fürstentümer aufgelöst mit Ausnahme von Mainz, dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf das Fürstentum Aschaffenburg übertragen wurde, verbunden mit der Würde eines Kur-Erzkanzlers für Karl Theodor von Dalberg, den letzten Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reiches. Auch andere Besitztümer der Kirche, wie Klöster oder die bisherigen fürstbischöflichen Residenzen, wurden enteignet und fielen an weltliche Landesherren. Die freien Reichsstädte wurden (mit Ausnahme von Augsburg, Lübeck, Nürnberg, Frankfurt am Main, Bremen und Hamburg) den benachbarten großen Fürstentümern zugeschlagen. Von der Säkularisation ausgenommen blieben zunächst auch der Deutsche Orden und der Malteserorden. Zugleich erhielten die Fürsten von Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde der erloschenen Kurfürstentümer Kurköln, Kurmainz, Kurtrier und Pfalz.Am 12. Juli 1806 gründete der Erzkanzler mit Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau, Kleve-Berg und weiteren Fürstentümern mit Unterzeichnung der Rheinbundakte in Paris den Rheinbund, als dessen Protektor Napoleon fungierte. Die Mitglieder des Bundes erklärten am 1. August den Austritt aus dem Reich. Schon im Frieden von Preßburg, der den Dritten Koalitionskrieg beendete, musste Franz II. akzeptieren, daBayern, Württemberg und Baden mit voller Souveränität ausgestattet wurden und somit mit Preußen und Österreich gleichgestellt wurden. Diese Länder befanden sich seitdem faktisch außerhalb der Reichsverfassung. Am 6. August 1806 legte Kaiser Franz II. die Reichskrone nieder und erklärte das Reich für aufgelöst. War dieser Schritt auch schon einige Zeit geplant, so gab den Ausschlag ein Ultimatum Napoleons. Sollte Kaiser Franz bis zum 10. August nicht abdanken, dann würden französische Truppen Österreich angreifen, so wurde diesem am 22. Juli mitgeteilt. Um dem bereits seit langem absehbaren Statusverlust zuvorzukommen, hatte Franz II. allerdings zwei Jahre zuvor am 11. August 1804 das Kaisertum Österreich ausgerufen und nannte sich ab dem 6. August 1806 Franz I. von Österreich. Rheinbund > Confédération du Rhin > Der Rheinbund (Confédération du Rhin) war eine auf Initiative Napoleons I. 1806 in Paris gebildete Konföderation deutscher Fürsten, die mit der Gründung dieses Staatenbundes aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation austraten. Durch die Rheinbundakte war die Konföderation als Militärallianz mit dem Kaiserreich Frankreich gegründet worden. Napoléon fungierte in diesem Gebilde als Protektorδ. Frankreich selbst gehörte der Konföderation aber nicht an, sondern war ihr Alliierter. > 31h Säkularisation > Herrschaftswechsel; Klosteraufhebung (staatliche) > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD > Enteignung u. Verstaatlichung von Kirchengut. Die ideengeschliche Verweltlichung siehe Säkularisierung. Ansätze nach SWD |
[31k | diverse Spezialschlagwörter] | 00400809 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Karl Theodor, Mainz, Erzbischof (JDG | GND); Napoleon I., Frankreich, Kaiser (JDG | GND); s199411918a |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)121609200 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 11-39 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2013 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
bsb12728615 Der Wiener Kongress - eine kirchenpolitische Zäsur? / Wischmeyer, Johannes 2013 Der Wiener Kongress - Zäsur oder nur Zwischenspiel? : Vorstellungen, Konzeptionen und Bemühungen zur Reorganisation der "deutschen Kirche" vor, während und nach dem europäischen Konzert / Burkard, Dominik 2013 "Die Einheit der Nationalkirche schien mir zunächst das Wesentliche, wenn sich das religiös-kirchliche Leben unseres Volkes heben und gedeihlich sich entwickeln soll" : Wessenberg auf dem Wiener Kongress / Bischof, Franz Xaver 2013 Religions- und Konfessionspolitik am grünen Tisch : die Wiener Verhandlungen von 1815 über eine Bundeskirchenverfassung / Wischmeyer, Johannes 2013 Die Mindermächtigen und die Kirchenartikel : das Problem der Rechtsstellung der Katholiken in den kleineren deutschen Staaten / Hundt, Michael 2013 Steins "Kirchenpolitik" auf dem Wiener Kongress : eine Spurensuche / kein Autor 2013 "... répugnant aux principes d'humanité" : die Ächtung des Sklavenhandels in der Kongressakte und die Rolle der Kirchen / Weller, Thomas 2013 Der Wiener Kongress und der Rechtsstatus der jüdischen Gemeinden in Deutschland / Penßel, Renate 2013 Art. 16 I DBA - Individualrecht oder Regelung zu Gunsten der Kirchen? : die Kontroversen zum Fall Kettenburg innerhalb und außerhalb der Bundesversammlung / Wall, Heinrich de 2013 |
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