[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200310675a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Towards a Jesuit science of law |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Gegenreformation > Katholische Erneuerung; Rekatholisierung; Katholische Reform > Konfessionalisierung Jesuiten Kirchenrechtswissenschaft > Kanonistik; Kirchenrechtslehre > Kirchenrechtslehre. Nur als Disziplingesch. verwenden. Quelle: http://www.kath.ch/skz-1999/theologie/th47.htm Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Reformation Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900. Katholische Theologie > Theologie Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Europa (JDG | GND) |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Luther, Martin (JDG | GND); (DE-588)119443546 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | eng |
[40 | Hauptverfasser] | Decock, Wim |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 17-42 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2012 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
bsb12630837 The Jesuits of the low countries : identity and impact (1540 - 1773) ; Proceedings of the international congress at the Faculty of Theology and Religious Studies, KU Leuven (3 - 5 December 2009) / Faesen, Rob; Kenis, Leo 2012 Jesuit spirituality in the low countries in dialogue with the older mystical tradition / Faesen, Rob 2012 The political thought of the Jesuits in the low countries until 1630 / Höpel, Harro 2012 Les collèges jésuites des anciens pays-bas et l'élaboration de la 'Ratio Studiorum' / Giard, Luce 2012 The Jesuits in the low countries 1540 - 1773 : apostles of the printing press / Begheyn, Paul 2012 Awkward neighbours : the Leuven faculty of theology and the Jesuit college (1542 - 1773) / Roegiers, Jan 2012 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2013-II |
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[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20130417/12:08:23 ojak |