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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200310540l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Eheschließung ohne Trauung : das Naturrechtskonzept des ABGB und was daraus wurde
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) > ABGB > Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtsraumes. Das ABGB wurde als kaiserliches Patent (Gesetz) am 1. Juni 1811 kundgemacht und trat mit 1. Jänner 1812 in den Deutschen Erbländern der Monarchie in Kraft. Die Ausdehnung des Geltungsbereiches auf die gesamte Habsburgermonarchie, also insbesondere auch auf Ungarn, blieb Episode (1852-1861). > #31h Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten. Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtsphilosophie > Gerechtigkeit > Philosophie; Rechtswissenschaft
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diverse Spezialschlagwörter]
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00380455
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Hauptverfasser]
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Brauneder, Wilhelm (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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409-416
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[91
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Zugangs- oder Inventarnummer]
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101a
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2013-II
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[99e
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Änderungsdatum]
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20150116/13:13:04-397072/2723 obar
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[99K
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20150119/10:26:50-884639/2075
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20130411/17:14:42 oschne
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