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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200310530a
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Die deutsche Minderheit in Polen : die Umsetzung der Artikel 20 bis 22 des Vertrags über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit von 1991
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Außenpolitik > Diplomatie; Politische Beziehungen; Staatsbesuche > Internationale Beziehungen Deutsche > Deutsche (im Ausland) Minderheitenpolitik Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Polen
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[40
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Hauptverfasser]
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Trzcielińska-Polus, Aleksandra
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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358-380 : graph. Darst.
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2013-II
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[99e
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Änderungsdatum]
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20130515/13:29:24-196310/1581 obec
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20130411/11:21:25 oVz
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