Einträge zu dem Titel "Die württembergische große Kirchenordnung und der evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg / Frisch, Michael (2009)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Die württembergische große Kirchenordnung und der evangelische Kirchenvertrag Baden-Württemberg
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Evangelische Kirche > Kirchengemeinden; Evangelisch-Lutherische Kirche; Lutherische Kirche; Landeskirchen; Evangelisches Kirchenrecht; Evangelische Gemeindehäuser; Evangelische Frauenverbände
Evangelische Landeskirche in Württemberg
Kirchenordnungen > Kirchenverfassung > Kirchenordnung heißen heute die Kirchenverfassungen (zum Teil unter Einschluder Kirchlichen Lebensordnungen) einiger evangelischer Landeskirchen in Deutschland. Daneben ist Kirchenordnung der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der Reformation entstehen. Ausgehend von Deutschland entstehen dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z.B. in der Schweiz und in Frankreich als ordonnances ecclesiastiques). In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen und päpstlichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer ("evangelischer") Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von Johann Bugenhagen (z.B. für Braunschweig 1528, für Lübeck 1531 und Wolfenbüttel 1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg und der Reichsstadt Nürnberg von 1533 von Andreas Osiander.
Kirchenpolitik
Staatskirchenrecht > Religionsrecht; Religionsverfassungsrecht; Kirchenhoheit; Reichskirchenrecht; Ius reformandi > Öffentliches Recht
Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
[31g diverse Spezialschlagwörter] Württemberg (JDG | GND)
[31k diverse Spezialschlagwörter] 00386695
[31p diverse Spezialschlagwörter] Christoph, Württemberg, Herzog (JDG | GND); Brenz, Johannes (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Frisch, Michael
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 120-128 : Ill.
[76 Erscheinungsjahr] 2009
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] bsb11541131
Württemberg wird evangelisch : 475 Jahre Reformation ; 450 Jahre große Kirchenordnung ; Begleitbuch zur Ausstellung / Kittel, Andrea; Schöllkopf, Wolfgang 2009
Die Schlosskirche im Alten Schloss zu Stuttgart : der erste Kirchenneubau im Herzogtum Württemberg nach der Reformation / Memmert, Günter 2009
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg und ihre reformatorische Grundlage / Ehmer, Hermann 2009
Gute Ordnung erhalten in Gegenwart und Zukunft : die württembergische große Kirchenordnung von 1559 / Kampmann, Jürgen 2009
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