Einträge zu dem Titel "Historisierung und historische Kritik an kirchlichen Rechtstexten in spätmittelalterlicher Traktatliteratur / Henderson, Duane (2012)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Historisierung und historische Kritik an kirchlichen Rechtstexten in spätmittelalterlicher Traktatliteratur
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Humanismus
Rechtswissenschaft > Völkerrechtswissenschaft
Ekklesiologie > Kirchenlehre; Kirchenbegriff; Kirchenverständnis > Theologie > Die Ekklesiologie ist im Christentum die theologische Reflexion über die Ekklesia, über ihr Wesen und ihre Bedeutung in der Heilsgeschichte im Kontext von Gottes Wirken. Die Ekklesia (lat.: ecclesia; die "Herausgerufene") ist hierbei die Gemeinschaft derer, die von Jesus Christus durch das Evangelium aus der Welt herausgerufen wurden, sich um ihn versammeln im Gottesdienst und von ihm zum Glaubenszeugnis und Dienst der Liebe gesendet werden. Sie organisiert sich in der Kirche, wird aber auch selbst zum Teil als Kirche bezeichnet. Im griechischen Grundtext des Neuen Testaments wird mit Ekklesia (latinisiert=Ecclesia) die christliche Gemeinde bezeichnet. Der Begriff findet hier sowohl für die lokale Gemeinschaft als auch für die universelle Kirche (Leib Christi) Verwendung. Bereits im Alten Testament wurde das Volk Israel aus Ägypten herausgerufen und ab jenem Zeitpunkt die Gemeinde Israel genannt. Die Gemeinde Jesu wird damit als das aus der Welt "herausgerufene" Volk Gottes gesehen, das sich im Namen Jesu versammelt.
Historik > Geschichtsmethodik; Textkritik; Historische Methodik; Quellenkritik > Geschichtswissenschaft > Die Historik (engl: historiology) ist ein Teilbereich der Geschichtswissenschaft, der sich mit den Grundlagen des Faches, z. B. der Methodik, Quellenkunde, Textkritik, Hermeneutik und Heuristik beschäftigt. Die ersten wichtigen methodischen Anleitungen für ein systematisch aufgebautes Geschichtsstudium im europäischen Kulturraum stammen aus dem 19. Jahrhundert und wurden von Wilhelm Wachsmuth und Johann Gustav Droysen formuliert. Letzterer schrieb hierzu Folgendes in seinem Grundrider Historik: "Das Gegebene für die historische Forschung sind nicht die Vergangenheiten, denn diese sind vergangen, sondern das von ihnen in dem Jetzt und Hier noch Unvergangene, mögen es Erinnerungen von dem, was war und geschah, oder Überreste des Gewesenen und Geschehenen sein." Droysen deutet hiermit an, dasich der Wissenschaftler der Vergangenheit empirisch, also unter Verzicht auf unbegründete Spekulation nähern könne. Dies stellte einen Meilenstein in der Geschichte der Geschichtswissenschaft dar. In neuerer Zeit waren im deutschsprachigen Raum insbesondere Jörn Rüsens 'Grundzüge einer Historik' einflussreich.
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31h diverse Spezialschlagwörter] 00393829
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Henderson, Duane
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 179-198
[76 Erscheinungsjahr] 2012
[81 Allg.Fußnote] Mit engl. Res.
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b961014700l
Autorität und Wahrheit : kirchliche Vorstellungen, Normen und Verfahren (13. - 15. Jahrhundert) / Potestà, Gian Luca; Müller-Luckner, Elisabeth 2012
"Den Alten den Glauben zu entziehen, wage ich nicht ..." : spätmittelalterliche Welterkenntnis zwischen Tradition und Augenschein / Schmieder, Felicitas 2012
Autorität und Wahrheitsdiskurs im vernakularen katechetischen Schrifttum im spätmittelalterlichen Böhmen / Rychterova, Pavlina 2012
Das Gewissen als Letztinstanz : Wahrheit und Gehorsam im Kirchenverständnis von Jan Hus / Patschovsky, Alexander 2012
Jean Gerson, spiritual adviser to the Celestines / Iribarren, Isabel 2012
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[99e Änderungsdatum] 20130703/09:02:27-856050/517 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20130115/11:25:35 jak