[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200302391a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | 200 years of local autonomy : the relevance for today |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Europäische Integration > Osterweiterung; NATO-Osterweiterung; EU-Osterweiterung Kommunale Selbstverwaltung Wissenschaftler > Biowissenschaftler; Neurowissenschaftler > Akademiker > Ab 19. Jh.; Früher Gelehrte > Bis 1800 Gelehrte Zivilgesellschaft > Bürgerliche Gesellschaft; Bürgergesellschaft; Zivilität > Gesellschaft Souveränität > Staatssouveränität; Nationale Souveränität; Nationale Unabhängigkeit; Nationale Selbstbestimmung; Souveränitätstheorie > Staatsrecht; Völkerrecht > In der Politikwissenschaft versteht man darunter die Eigenschaft einer Institution, innerhalb eines politischen Ordnungsrahmens einziger Ausgangspunkt der gesamten Staatsgewalt zu sein. Geprägt wurde der Begriff im 16. Jahrhundert durch die Absolutismuslehre des französischen Staatsphilosophen Jean Bodin. Im Völkerrecht wird Souveränität als die grundsätzliche Unabhängigkeit eines Staates von anderen Staaten (Souveränität nach außen) und als dessen Selbstbestimmtheit in Fragen der eigenen staatlichen Gestaltung (Souveränität nach innen) verstanden. Diese äußere Souveränität eines Staates besteht somit in seiner Völkerrechtsunmittelbarkeit, während seine innere Souveränität (? Volkssouveränität) umgekehrt durch die Fähigkeit zu staatlicher Selbstorganisation bestimmt wird; die äußere Souveränität wird in Analogie dazu zur Staatssouveränität. Subsidiaritätsprinzip > Subsidiarität > Rechtslehren > Subsidiarität (von lat. subsidium Hilfe, Reserveδ) ist eine politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Maxime, die die Entfaltung der individuellen Fähigkeiten, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung anstrebt. Danach sollten Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich unternommen werden, also wenn möglich vom Einzelnen, vom Privaten, von der kleinsten Gruppe oder der untersten Ebene einer Organisationsform. Nur wenn dies nicht möglich ist oder mit erheblichen Hürden und Problemen verbunden ist, sollen sukzessive größere Gruppen, öffentliche Kollektive oder höhere Ebenen einer Organisationsform die Aufgaben und Handlungen subsidiär unterstützen und übernehmen. Dafür wird ein Zurückdrängen der individuellen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für den jeweiligen Zweck in Kauf genommen. Zumeist wird der Grundsatz der Subsidiarität im politischen und wirtschaftspolitischen Kontext verwendet, bei dem Aufgaben zunächst selbstbestimmt und eigenverantwortlich vom Individuum ausgeführt werden sollten. Erst subsidiär sollen der private Haushalt und andere private Gemeinschaften bis hin zu den öffentlichen Kollektiven wie Gemeinden, Städten, Landkreisen, Ländern, Staaten und zuletzt Staatengemeinschaften und supranationale Organisationen eingreifen. Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | Europa (JDG | GND) |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | 00360581 |
[31k | diverse Spezialschlagwörter] | 00386603 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Humboldt, Wilhelm von (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | eng |
[40 | Hauptverfasser] | Meijer, Gerrit |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 69-77 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2012 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit engl. Res. |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
bsb12265844 Two centuries of local autonomy / kein Autor 2012 Double-entry bookkeeping in municipal finance : a natural field experiment in public choice / Schöbel, Enrico 2012 Friedrich List on local autonomy in his contributions to the debate about the constitution of Württemberg in 1816/1817 / Chaloupek, Günther 2012 Determinant factors of economic development and local economy : theoretical concepts in retrospect / Schmidt, Karl-Heinz 2012 Wilhelm Roepke's emphasis on the local community / Backhaus, Ursula M. 2012 Dühring and Carey on local autonomy / Gay, James 2012 Agricultural reform / Frambach, Hans 2012 Population policy and local government / Scheuerer, Gerhard 2012 |
[8e | Elektronische Adresse (URL etc.)] |
http://www.springerlink.com/content/978-1-4614-0292-3/#section=994783&page=1&locus=0 Type: Volltext |
[902 | ] | aK n03.2 |
[903 | ] | aT n02.6 |
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[92c | ] | 05 |
[92d | ] | 04 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | Im ersten Abschnitt steht Wilhelm von Humboldt, ein deutscher politischer Denker und Reformer im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, im Mittelpunkt. Der zweite Abschnitt ist der lokalen Autonomie und politischen Integration Europas gewidmet. Die Grundsätze der Subsidiarität, Souveränität und der Zivilgesellschaft werden in Bezug auf die Verträge der Europäischen Union diskutiert und bewertet. Sie sind Maßstab und Garantien für die lokale Autonomie. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2012-III |
[94f | ] | jak D20120919 |
[94o | ] | BBAW |
[99e | Änderungsdatum] | 20141217/10:40:35-397174/305 oMS |
[99K | ] | 20141218/06:57:48-869125/416 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20120913/11:50:41 bec |