Einträge zu dem Titel "Ausformung und Kodifizierung des Ordensrechts vom 12. bis 14. Jahrhundert : strukturelle Beobachtungen zu den Cisterziensern, Prämonstratensern, Kartäusern und Cluniazensern / Cygler, Florent (1996)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Ausformung und Kodifizierung des Ordensrechts vom 12. bis 14. Jahrhundert : strukturelle Beobachtungen zu den Cisterziensern, Prämonstratensern, Kartäusern und Cluniazensern
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Orden (kirchliche) > Missionsorden > Kongregationen
Ordensregeln > Mönchsregeln > Orden (kirchliche)
Papsttum
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Cygler, Florent
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 6-58
[76 Erscheinungsjahr] 1996
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] 00350038
De ordine vitae : zu Normenvorstellungen, Organisationsformen und Schriftgebrauch im mittelalterlichen Ordenswesen / Melville, Gert 1996
Institutionalisierte Kommunikation : Normen, Überlieferungsbefunde und Grenzbereiche im Verwaltungsalltag religiöser Orden des hohen Mittelalters / Oberste, Jörg 1996
Necessitas non est legi subiecta maxime positivae : über den Zusammenhang von Rechtswandel und Schriftgebrauch bei Humbert de Romanis O.P. / Fieback, Andreas 1996
Der Mönch als Rebell gegen gesatzte Ordnung und religiöse Tugend : Beobachtungen zu Quellen des 12. und 13. Jahrhunderts / Melville, Gert 1996
Der Leib ist das Grab der Seele : der institutionelle Umgang mit sexueller Devianz in cluniazensischen Klöstern des 13. und frühen 14. Jahrhunderts / Füser, Thomas 1996
Cisterziensische Generalkapitel und individuelle Memoria / kein Autor 1996
Formularbücher des 13. und 14. Jahrhunderts als Zeugen organisationsbezogener Schriftlichkeit im Cisterzienserorden / Görtz, Sixta 1996
Zum Visitationsverfahren der Prämonstratenser / Schauff, Stefan 1996
Die Chronik der Augustiner-Chorherren von Glatz : Aspekte zur Gestaltung eines Geschichtswerkes im Rahmen einer Klosterreform am Ausgang des Mittelalters / Mrozowicz, Wojciech 1996
[902 ] aE n06.2
[903 ] aF n03.3
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[92b ] C
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2012-II
[94f ] MS D20120529
[94i ] sch
[94o ] BBAW
[99e Änderungsdatum] 20130703/09:02:21-821851/488 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20120516/13:39:34 MS