[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200294209a
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Einige Fragen der Beziehungen zwischen Novgorod und der Hanse
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Fernhandel > Handelsbeziehungen > Handel > Ab 1648 Außenhandel! > Ab 1648 Außenhandel Kaufleute > Händler; Kaufmann Handelspolitik > Wirtschaftspolitik Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
|
[31g
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
00398291; 00398847
|
[31k
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
00389832
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
323-330
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2012
|
[99e
|
Änderungsdatum]
|
20130515/15:34:09-244799/2509 obec
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20120208/12:05:30 jak
|