[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200292618l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Romanisch-kanonischer Zivilprozess im Laienspiegel |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Rechtsquellen > Rechtsbücher; Rechtsquellenlehre; Fränkisches Recht Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900. Zivilprozessrecht > Prozessrecht Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Tengler, Ulrich |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Nörr, Knut Wolfgang (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 233-242 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2011 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b961013106l Ulrich Tenglers Laienspiegel : ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn / Deutsch, Andreas 2011 Tengler und der Laienspiegel : Zur Einführung / Deutsch, Andreas 2011 Zeit des Umbruchs : Die Rezeption des römischen Rechts in Deutschland / Laufs, Adolf 2011 Zur Biographie von Ulrich Tenngler (ca. 1441 - 1521) : Landvogt zu Höchstädt a.d. Donau und Verfasser des "Laienspiegels" von 1509 / Seitz, Reinhard H. 2011 Jacob Locher Philomusus und Ulrich Tenngler / Fuchs, Franz 2011 Der humanistische Geleittext als Paratext : Am Beispiel von Brants Beigaben zu Tennglers 'Layen Spiegel' / Knappe, Joachim 2011 Die Drucklegung von Ulrich Tenglers "Laienspiegel" in Augsburg und Straßburg, 1509 - 1560 / Künast, Hans-Jörg 2011 Druckprivilegien im frühen Buchdruck / Füssel, Stephan 2011 Wer war Meister H. F. - der Schöpfer der Laienspiegel-Holzschnitte von 1509? / Deutsch, Andreas 2011 Der Laienspiegel, die Magdeburger Fragen und der Schwabenspiegel / Kannowski, Bernd 2011 Das Inquisitions- und Akkusationsverfahren im Laienspiegel / Sellert, Wolfgang 2011 Zum Verhältnis von Laienspiegel und Carolina / Schroeder, Friedrich-Christian 2011 Der rechtspolitische Auftrag des Laienspiegels / Burret, Gianna 2011 Die rechtliche Behandlung der Juden im Laienspiegel / Hattenhauer, Christian 2011 Der "Malleus maleficarum" (1486) des Heinrich Kramer als Vorlage für die Hexereibestimmungen im "Laienspiegel" / Tschacher, Werner 2011 Das Magier- und Hexenbild von Hans Schäufelin in Ulrich Tennglers 'Neu Laienspiegel' (1511) / Schild, Wolfgang 2011 Der Teufelsprozess zwischen Theologie und Jurisprudenz / Schmitz, Wolfgang 2011 Von "Teuflischen Anwälten" und "Taschenrichtern" : Das Bild des Juristen im Zeitalter der Professionalisierung / Schumann, Eva 2011 Das Weltgerichtsspiel als literarisches Konzept und seine Adaption in Ulrich Tenglers "Layenspiegel" / Schulze, Ursula 2011 Zur theologischen Bedeutung der deutschen Weltgerichtsspiele des Spätmittelalters im Allgemeinen und des Weltgerichtsspiels in Ulrich Tenglers "Neuem Laienspiegel" (1511) im Besonderen / Schäufele, Wolf-Friedrich 2011 |
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