[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200288294l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Die regionale Verankerung der Friedenssicherung im Alten Reich : Zur Wirkungsweise der kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats während des 16. Jahrhunderts
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Rechtsprechung > Gerichtsbarkeit Reichspolitik Reichsstädte > Reichsstädtekollegium; Stadtstaaten > Reichsstände; Stadtrecht Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet.
|
[31g
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
00398369; Schwaben
|
[31k
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
00400473
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
173-191
|
[93
|
Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
|
unter bes. Ber. des oberdt.-schwäb. Raumes
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2011
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20110825/13:55:15 rob
|