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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200288291l
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[20
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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"... daß seine Ehewürthin ebenfalls wie Er ihren täglichen und erklecklichen Verdienst hat" : "Gesellenehen" in der diversifizierten Arbeitswelt Augsburgs im 18. Jahrhundert
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Handwerk > Holzhandwerk; Gewerbe Ehe > Eheanbahnung; Ehevermittlung > Familie Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten. Geschlechterbeziehungen Gesellen Zünfte Handwerkerinnen
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Augsburg (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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111-140
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[93
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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betr. Haltung der Handwerke (Zünfte) zu Gesellenehen, Konflikte zwischen verheirateten u. ledigen Gesellen, Verdienstmöglichkeiten der Ehefrauen etc.
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2011
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20110825/13:50:14 rob
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