[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200288166b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Der Reichskommissar für das Land Preußen 1932 bis 1933 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Staatsrecht > Staatsgewalt > Öffentliches Recht > Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts; die Disziplinen verhalten sich dabei wie zwei konzentrische Kreise: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht. Reichskommissar > Amtsträger > Der Begriff Reichskommissar wurde in der Zeit des Deutschen Reiches (1871~1945) als offizieller amtlicher Titel für Beauftragte von Reichsregierungen oder Reichsbehörden verwendet. Reichskommissare wurden für zentrale staatliche Orte in Friedenszeiten oder große zivile Territorien in Konflikt- und Kriegszeiten mit umfangreichen Machtbefugnissen ausgestattet, um komplexe Verwaltungsaufgaben zu übernehmen. Vergleichbare Aufgaben übernahmen in der Zeit des Nationalsozialismus auch die so genannten Chefs der Zivilverwaltung (CdZ). Während des Zweiten Weltkriegs wurde der Titel Reichskommissar insbesondere für die vom Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete (RMfdbO) eingesetzten obersten Verwaltungsbeamten in den besetzten Ostgebieten verwendet (Reichskommissariat Ostland, Reichskommissariat Ukraine), wobei die Amtsbezeichnung Reichskommissar wegen des ebenso verwendeten Politkommissar-Begriffs in der Sowjetunion zum Teil in die Kritik geriet. Ihr Status entsprach in der NS-Ära etwa dem der Reichsstatthalter im Reichsgebiet. Seit der Nachkriegszeit hat der Begriff des Reichskommissars lediglich noch eine historische Bedeutung. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00399857 |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | 00399864 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Papen, Franz von (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Lilla, Joachim (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb212970 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 19 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 1 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 91-118 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[902 | ] | aN n03.1 |
[903 | ] | aO |
[904 | ] | 11 |
[905 | ] | DA |
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[92a | ] | I |
[92b | ] | J |
[92c | ] | 05 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | In der Weimarer Republik war der Reichskommissar bei Reichsexekutionen ein Beauftragter der Reichsregierung, der direkt dem Reichskanzler unterstand (oder dieser selbst war). Die 1932 nach dem Preußenschlag an die Stelle der preußischen Minister tretenden Beauftragten des Reichskanzlers Franz von Papen trugen ebenfalls den Titel "Reichskommissar". |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2011 |
[94f | ] | jak D20110825 |
[94i | ] | bec D20110824 |
[94o | ] | 1a |
[99e | Änderungsdatum] | 20150819/11:07:29-331009/1608 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20110823/12:15:16 jak |