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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200286608l
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[20
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Kleindenkmäler im Kontext zur Rechtsarchäologie
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Rechtsquellen > Rechtsbücher; Rechtsquellenlehre; Fränkisches Recht Rechtssymbolik Steinkreuze > Rechtssymbolik; Flurdenkmäler > Der wahre Aufstellungsgrund ist nur von den wenigsten Steinkreuzen bekannt. Bei anderen fehlt jeglicher Hinweis auf ihre Bedeutung. Sicher ist nur, daein Großteil zwischen dem 13. Jahrhundert und der Zeit um 1530 aufgestellt wurde. Die meisten von ihnen stehen im Zusammenhang mit Totschlagsdelikten, bei den wenigsten ist jedoch der unmittelbare Anlaschriftlich bezeugt oder es lassen sich überlieferte Sühneverträge nicht mit Sicherheit einem erhaltenen Steinkreuz zuordnen. Oftmals sind bei diesen Steinkreuzen Waffen eingeritzt, die als Mordwerkzeuge gedeutet werden. Wurde jemand im Streit oder anderweitig ohne Absicht getötet, musste der Schuldige mit der Familie des Opfers einig werden. Es wurden zwischen beiden privatrechtliche Sühneverträge abgeschlossen. Flurdenkmäler > Kulturdenkmäler Grenzsteine > Flurdenkmäler; Rechtssymbolik
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Oberösterreich (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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49-65 : Ill.
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2011
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20110718/15:50:04 rob
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