Einträge zu dem Titel "Rügen und Dänemark : Die kirchlichen Verbindungen bis zur Reformation / Büttner, Bengt (2011)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200286169l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Rügen und Dänemark : Die kirchlichen Verbindungen bis zur Reformation
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Christianisierung > Missionare > Religiöser Wandel
Geistlichkeit > Klerus; Kleriker
Pfarrorganisation > Kirchenverfassung
Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab.
[31g diverse Spezialschlagwörter] Rügen; 00384591
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Büttner, Bengt
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 67-84
[76 Erscheinungsjahr] 2011
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b961011440l
Märchen als Lebensmittel : Zur Märchendichtung Ernst Moritz Arndts / Garbe, Irmfried 2011
Insel im pommrischen Meer : Beiträge zur Geschichte Rügens / Garbe, Irmfried; Jörn, Nils 2011
Wizlav III. : Rügenfürst und Minnesänger / Wisniewski, Roswitha 2011
Städtepolitik im Fürstentum Rügen in vergleichender Betrachtung / Böcker, Heidelore 2011
"Wann Sie bey der Stadt schlafen so wache ich." : Moritz Ulrich Graf von Putbus ; Ein Rügener als Präsident am Wismarer Tribunal / Jörn, Nils 2011
Vom "Rügianischen Distrikt" zum Kreis Rügen : Die Verwaltung auf Rügen im 18. und 19. Jahrhundert / Petrick, Fritz 2011
Eine Residenz für den Fürsten : Wilhelm Malte Fürst und Herr zu Putbus gründet den ersten Seebadeort der Insel Rügen / Farin, André 2011
Kosegarten, Rügen und die Liebe / Alvermann, Dirk 2011
"Könnte ich Ihnen nur recht sagen, wie ich mich auf Rügen freue." : Schleiermacher auf Rügen / Rosenow, Gundula 2011
Evakuierte, Flüchtlinge und Vertriebene in Mecklenburg-Vorpommern 1945 - 1961 am Beispiel der Insel Rügen / Holz, Martin 2011
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2011
[94f ] oeh D20110712
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[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20110712/17:41:32 oeh
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20110711/14:22:59 rob