[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200285646l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
"ein anfang und ein nuhunge, die bi unsern geziden nie me gehort were worden" : Gemeiner Pfennig oder Matrikel ; Aspekte der Steuerdiskussion zu Beginn der Neuzeit
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Finanzpolitik > Wirtschaftspolitik Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet. Reichssteuern Steuerpolitik > Finanzpolitik
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
91-108
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2011
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20110627/11:29:35 rob
|