[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200282697l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Stadtrechte zwischen Urkunde und Handschrift : Lesepraktiken, Ostentationsakte und Traditionsbildung am Beispiel der Freiburger Handfeste |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Stadtrecht > Munizipalrecht; Stadtluft macht frei > Verfassung > Summe der innerhalb einer Stadt geltenden Rechtsnormeen sowie der rechtl. Beziehungen zw. Bürgern u.Stadtherren. Weiteres s. Sachwörterbuch d. Mediävistik, S. 780. Gewohnheitsrecht > Common Law > Das Common Law ist das in vielen englischsprachigen Ländern geltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht). Schriftlichkeit Handfeste > Rechtsquellen > Die Handfeste war allgemein eine zur Sicherung eines Rechts ausgefertigte Urkunde, die dazu bestimmt war, dem Berechtigten ausgehändigt zu werden. Der Deutsche Ritterorden z.B. stattete während der von ihm betriebenen Ostkolonisation nach der Eroberung und in Besiedlungswellen zunächst entlang der Weichsel und der Ostseeküste, dann in die Wildnis vorgenommenen Kolonisierung des Prußenlandes sogenannte "Lokatoren" mit einer Handfeste für jede neu zu gründende Siedlung aus, als er deutsche Siedler zur Sicherung der Eroberungen und zur Besiedlung als Einnahmequelle durch von der Nutzung der "Zinshufen" zu leistende Abgaben ins Land rufen wollte. In diesen Handfesten für die Gründung der Städte und Dörfer wurden die Rechte der Lokatoren, meist die Verleihung des mit "Freihufen" verbundenen Schulzenamtes und bestimmte Einnahmen (z.?B. ein Drittel der Einnahmen aus der "niederen Gerichtsbarkeit" - Gerichtsbarkeit ohne die ausschließlich dem Orden vorbehaltene Blut- und Halsgerichtsamkeit), sowie die Hofgrößen, "Freiheiten" und "Gerechtsame" (insbesondere Mühlen-, Fischerei- und Bierbraugerechtsamkeit und andere Privilegien) der anzuwerbenden Siedler aus den altdeutschen Gebieten und die von den Neusiedlern an den Orden als Grundherrn als Geld- und Naturalsteuer zu entrichtende Abgaben und Dienste geregelt. Ansetzung nach SWD |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00387451 |
[31h | diverse Spezialschlagwörter] | s199409928l |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Kwasnitza, Stefan |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 129-156 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2010 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit dt. u. engl. Res. |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b961010390l Lesezeichen : Zur Einrichtung höfischer Romane als Lesetexte am Beispiel des französischen und des deutschen Parzivaltextes / Backes, Martina 2010 Lesevorgänge : Vom "punctus flexus" zur Medialität ; Zur Einleitung / Lutz, Eckart Conrad 2010 Lesevorgänge : Prozesse des Erkennens in mittelalterlichen Texten, Bildern und Handschriften / Lutz, Eckart Conrad; Backes, Martina; Matter, Stefan 2010 Herrscher-Portraits in Bild und Schrift : Frühe Kulturen, abendländisches Mittelalter / Curschmann, Michael 2010 Lesen, Verstehen und Vermitteln im Kompendium des Rektors eines reformierten Chorfrauenstifts (HAB, cod. Guelf. 217 Helmst.: Heiningenm 1461 - 66) / Lutz, Eckart Conrad 2010 Text, Glosse, Kommentar : Die Lektüre römischer Klassiker im frühen und hohen Mittelalter / Henkel, Nikolaus 2010 Was man liest, wenn man in Minneredenhandschriften liest? : Exemplarische Lektüren des "Ironischen Frauenpreises" (Brandis 22) in der Prager Handschrift des sog. "Liederbuches der Klara Hätzlerin" / Matter, Stefan 2010 Der "gpaur" als Leser : Lesevorgänge in Heinrich Wittenwilers "Ring" am Beispiel von Saichinkruogs Haushaltslehre / Brülhart, Armin 2010 "Dúr daz wort, in daz wort, an daz wort" : Die Engelberger Lesepredigten zwischen "lectio, meditatio, contemplatio" und Mystagogik / Wetzel, René 2010 "Qui vult cum Deo semper esse, frequenter debet orare, frequenter et legere" : Formen und Funktionen des Lesens in der klösterlichen Frömmigkeitskultur / Thali, Johanna 2010 Lesen im Passionstraktat des Nikolaus Schulmeister : Text, Bilder und Einrichtung des Engelberger Autographs von 1396 / Gremminger, Béatrice 2010 "Simul cantemus, simul pausemus" : Zur mittelalterlichen Zisterzienserinterpunktion / Palmer, Nigel F. 2010 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2011 |
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[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20110509/15:41:44 oeh |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20110414/11:06:13 rob |