Einträge zu dem Titel "Der Immerwährende Reichstag als Forschungsfeld : Klientel, Patronage und Parteibildung Österreichs und Preußens um 1750 im Vergleich / Rohrschneider, Michael; Strohmeyer, Arno (2011)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Der Immerwährende Reichstag als Forschungsfeld : Klientel, Patronage und Parteibildung Österreichs und Preußens um 1750 im Vergleich
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Klientelismus > Politische Patronage; Ämterpatronage; Klientelsystem; Gönnerschaft; Patronage > Patronage ist die gezielte Förderung von Menschen durch Personen mit entsprechenden wirtschaftlichen oder politischen Möglichkeiten. Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die davon profitierende Person als Klient. Im (normalerweise) positiven Sinn kann damit z. B. die Hilfe beim Aufbau eines Unternehmens oder einer Karriere durch einen Gönner gemeint sein, im (normalerweise) negativen die Vergabe von angesehenen Positionen oder Besitztümern durch Beziehungen. Auch der Schutz vor störenden Einflüssen auf Besitzstände oder gesellschaftliche Stellung durch übergeordnete Personen gilt als Patronage. Der Begriff ist synonym mit Klientelismus, der von der beschützten Menschengruppe ausgeht. In Österreich wird statt von Patronage meist von Protektion gesprochen.
Reichspolitik
Reichsstände > Reichsstandschaft > Die Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation waren diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen. Dies waren in der Frühen Neuzeit mehr als 300 geistliche und weltliche Fürsten sowie Freie Reichsstädte, Grafen und Ritterorden. Die Reichsstandschaft konnte durch den Kaiser auch solchen Personen verliehen werden, die über kein Territorium verfügten (Personalisten). Ab dem Jahre 1654 war zum Erwerb der Reichsstandschaft der Besitz eines reichsunmittelbaren Territoriums, also Lehen, die direkt vom römisch-deutschen Kaiser vergeben wurden, erforderlich. Außerdem war die Einwilligung des betreffenden Kollegiums des Reichstages und die Zustimmung des Kaisers notwendig. Alle Reichsstände waren in der Reichsmatrikel verzeichnet.
Reichstage (bis 1806) > Immerwährender Reichstag > Ständische Verfassung > Der Immerwährende Reichstag war die Bezeichnung für die Ständevertretung im Heiligen Römischen Reich von 1663 bis 1806 in Regensburg. - Verweisung ist SWD-gerecht!
[31f diverse Spezialschlagwörter] Forschungsberichte
[31g diverse Spezialschlagwörter] Österreich (JDG | GND); 00399859
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Rohrschneider, Michael (JDG | GND)
[402 weitere Verfasser] Strohmeyer, Arno (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb3576
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 119
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 1/2
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 168-180
[76 Erscheinungsjahr] 2011
[902 ] aI n03.1
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2011
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[99e Änderungsdatum] 20150819/12:40:22-403169/1944 obar
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[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20110408/13:46:05 rff