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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200282206l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Das Haus und sein Frieden : Plädoyer für eine Ausweitung des politischen Friedensbegriffs in der Frühen Neuzeit
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Rechtsprechung > Gerichtsbarkeit Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten. Friedensideen Geschlechterbeziehungen Hausväterliteratur > Ökonomieliteratur; Familienbücher > Hausbücher > Gruppe von Werken, die vorwiegend vom 16.-18. Jh. entstanden ist und die "Lehre vom Haus" beinhaltet. Sie setzte die antike Ökonomik, die von Xenophon und Aristoteles begründet wurde, fort. Praktische Erfahrungen im HAushalt, wirtschaftliche Anweisungen, Kochrezepte, Hausmedizin, Agrarinstruktionen wurden für Grundbesitzer und Adel gesammelt. Einer der wichtigsten Vertreter dieser Gattung ist Johannes Coler (1566-1639). Weiteres: http://www.deutsches-museum.de/bib/entdeckt/alt_buch/buch1199.htm - Sch.
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Hauptverfasser]
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Schmidt-Voges, Inken (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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197-217
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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Friedensbegriff im Kontext häusl. Ordnung ("Hausfrieden"), d.h. als Kennzeichnung zwischenmenschl. Beziehungsgestaltung
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2011
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[99e
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Änderungsdatum]
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20150602/11:15:59-402575/20 olim
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[99K
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20150602/17:00:20-402575/202
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20110401/15:54:51 rob
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