[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200281953l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Zeitung, Mediensystem und Reichspublizistik
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Juristen > Rechtsgelehrte; Rechtswissenschaftler Rechtswissenschaft > Völkerrechtswissenschaft Reichspublizistik > Reichsideen; Publizistik; Staatsrechtswissenschaft > Unter dem Begriff Reichspublizistik (zeitgenössisch auch Reichspublicistik) werden, im engeren Sinne, die staatsrechtlichen und staatswissenschaftlichen Veröffentlichungen aus der Zeit vom Beginn des 17. Jahrhunderts bis zum Ende des 18. Jahrhunderts zusammengefasst, die die Verfassung und das Staatsrecht des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation zum Gegenstand haben. In einem weiteren Sinne bezeichnet der Begriff die gesamte frühneuzeitliche Reichsstaats(rechts)wissenschaft, der speziell deutschen Vorläuferin der heutigen Politikwissenschaft. Reichsvikariat > Reichsverweser > Reichsvikar war bis zum Ende des "Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation" 1806 die Bezeichnung für den deutschen Reichsverweser. Ihm oblag, im Falle der Thronvakanz, die vorübergehende Verwaltung der Königsgewalt. Durch die "Goldene Bulle" von 1356 war der Pfalzgraf bei Rhein zum Reichsvikar für die Länder des rheinisch, schwäbischen und fränkischen Rechtes, der Herzog von Sachsen Reichsvikar für die Länder des sächsischen Rechtes. Die pfälzischen Kurfürsten aus den Häusern Neuburg und Sulzbach waren seit 1711 wiederholt Reichsvikare: 1711, 1740-42, 1790. Fürstenerhebung > Standeserhebung
|
[31p
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
(DE-588)11852190X; Leibniz, Gottfried Wilhelm (JDG | GND)
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
179-200
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2011
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20110330/11:47:23 rob
|