Einträge zu dem Titel "Verwissenschaftlichung als "sinnhafter" Kern der Rezeption : Eine Konsequenz aus Wieackers rechtshistorischer Hermeneutik / Avenarius, Martin (2010)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200278091l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Verwissenschaftlichung als "sinnhafter" Kern der Rezeption : Eine Konsequenz aus Wieackers rechtshistorischer Hermeneutik
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Hermeneutik > Koranauslegung > Die Hermeneutik (Gedanken) "ausdrücken", (etwas) "interpretieren", "übersetzen") ist eine Theorie über die Auslegung von Werken und über das Verstehen. Beim Verstehen verwendet der Mensch Symbole. Er ist in eine Welt von Zeichen und in eine Gemeinschaft eingebunden, die eine gemeinsame Sprache benutzt. Nicht nur in Texte, sondern in alle menschlichen Schöpfungen ist Sinn eingegangen, den herauszulesen eine hermeneutische Aufgabe ist.
Rechtsgeschichte > Rechtswissenschaft
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
[31p diverse Spezialschlagwörter] (DE-588)118632345
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Avenarius, Martin
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 119-180
[76 Erscheinungsjahr] 2010
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b961009213l
Franz Wieacker : Historiker des modernen Privatrechts / Behrends, Okko; Schumann, Eva 2010
Franz Wieacker (1908 bis 1994) : Leben und Werk / Liebs, Detlef 2010
Wieackers Konzept einer neueren Privatrechtsgeschichte : Eine Bilanz nach 40 Jahren / Landau, Peter 2010
Privatrechtsgeschichte der Neuzeit : Genese und Zukunft eines Faches? / Rückert, Joachim 2010
Positivismen als Ordnungsbegriffe einer Privatrechtsgeschichte des 19. Jahrhunderts / Haferkamp, Hans-Peter 2010
Franz Wieacker : Romanist und Rechtshistoriker ; Zwei Seelen in einer Brust? / Winkel, Laurens 2010
Franz Wieacker als "Germanist" : Mit einigen Bemerkungen zu seiner Beziehung zu Marx, Nietzsche und Max Weber / Dilcher, Gerhard 2010
[902 ] aR n11.2
[904 ] 1
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] L
[92c ] 13
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2011
[94f ] lim D20110118
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[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20110118/15:38:13 lim
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20110112/12:22:06 rob