[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200277432b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Planung und Gewalt : Raumordnung und Bevölkerungsplanung im Kontext der Umsiedlung Südtirol |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Außenpolitik > Diplomatie; Politische Beziehungen; Staatsbesuche > Internationale Beziehungen Bevölkerungspolitik Raumordnung > Raumordnungspolitik; Raumplanung; Raumforschung > Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung des Lebensraumes zu verstehen. Die Träger der Raumordnung arbeiten nach dem Gegenstromprinzip. Basis der Raumordnung ist die Raumgliederung, die das Verwaltungsgebiet in Regionen ähnlicher räumlicher Gegebenheiten und Zielsetzungen strukturiert. Als wissenschaftliche Grundlage dienen Erkenntnisse der Raumforschung, deren Umsetzung behandelt die Raumplanung. Zielsetzung der Raumordnung ist die Systematisierung der regionalen Entwicklung anhand raumplanerischer Leitbilder. Umsiedlungen > Zwangsumsiedlungen; Ethnische Säuberungen; Vertreibung; Zwangsmigration > Flüchtlinge Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft. |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00391942; Österreich (JDG | GND); s200418213a |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Wedekind, Michael (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb1128953 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 18 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 2 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 71-109 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[81 | Allg.Fußnote] | Mit ital. Res. |
[902 | ] | aO n08.1 |
[903 | ] | n02.6 |
[904 | ] | 0 |
[905 | ] | DA |
[906 | ] | ZA |
[92a | ] | J |
[92c | ] | 10 |
[92d | ] | 04 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2010 |
[94f | ] | ba D20101222 |
[94i | ] | bec D20101221 |
[94o | ] | 1a |
[99e | Änderungsdatum] | 20150313/13:31:46-373810/124 obar |
[99K | ] | 20150316/07:58:20-829705/865 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20101217/09:30:25 ba |