[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200274269l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Kulturstaat und Kulturnation in der deutschen Kaiserzeit |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Kulturnation > Nation > Der Begriff der Kulturnation beschreibt eine Auffassung, die unter einer Nation eine Gemeinschaft von Menschen versteht, die sich durch Sprache, Traditionen, Kultur und Religion miteinander verbunden fühlen, also durch Zugehörigkeit zu einer Kultur und nicht durch Abstammung. Die gemeinsame Kultur erzeugt im Falle einer Kulturnation ein Nationalgefühl. Sie ist einem Staat gedanklich vorgelagert und von staatlichen Grenzen unabhängig. Eine Kulturnation kann auch dauerhaft ohne den ihr zugeordneten Nationalstaat existieren. Oft, insbesondere im Fall verspäteter Nationenδ, geht das im Begriff der Kulturnation enthaltene Zusammengehörigkeitsgefühl zeitlich der Gründung eines Nationalstaats voraus, so im Falle Deutschlands und Italiens im 19. Jahrhundert. Kulturstaat > Kulturstaatlichkeit > Kulturstaatlichkeit ist ein Beispiel für ein Staatsziel. Es bedeutet, dader Staat die kulturellen Einrichtungen, die Kunst, die wissenschaftliche Forschung und Lehre, die Bildung und die künstlerische Betätigung schützt und fördert. Der preußische Staat hat seit dem Jahr 1817 mit der Einrichtung eines Kultusministeriums (Ministerium der Geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten) - eines der frühestens seiner Art in Europa - neben der Verwaltung auch die Förderung von Kultur in ihren damaligen Hauptbereichen Unterricht (Schulen und Universitäten), Wissenschaften (Akademien) und Künste mehr und mehr als eine eigene Aufgabe erkannt und realisiert. Aufgrund seiner damals auch international beachteten Leistungen in der Schul-, Wissenschafts- und Kunstpolitik war Preußen bis zum Jahr 1933 zunehmend von einer hohen Kulturstaatlichkeit geprägt. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Schutz und die Förderung der Kultur in ihrem Grundgesetz bislang nicht verankert. Die Enquête-Kommission Kultur in Deutschlandδ empfahl im Juni 2005 dem Deutschen Bundestag in ihrem Zwischenbericht die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz. Danach soll dieses um einen zusätzlichen Artikel 20b mit dem Wortlaut "Der Staat schützt und fördert die Kultur" ergänzt werden. |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | (DE-588)12096760X |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 37-51 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2010 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b961008013l Kulturstaat und Bürgergesellschaft : Preußen, Deutschland und Europa im 19. und frühen 20. Jahrhundert / Neugebauer, Wolfgang; Holtz, Bärbel 2010 Kulturstaat und Bürgergesellschaft : Problemstellung und Ergebnisse / Neugebauer, Wolfgang; Bärbel, Holtz 2010 Kultur und Staat in Preußen um 1800 / Neugebauer, Wolfgang 2010 Preußens Kulturstaatlichkeit im langen 19. Jahrhundert im Fokus seines Kulturministeriums / Holtz, Bärbel 2010 Kulturpolitik im Königreich Bayern / Körner, Hans-Michael 2010 Die Kirchenpolitik im Kulturstaat Preußen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts / Rathgeber, Christina 2010 Die Finanzierung des preußischen Kulturstaats im internationalen Kontext : Fragen und Forschungsperspektiven / Zilch, Reinhold 2010 Bürgersinn und Staatshoheit : Stiftungen und Schenkungen für wissenschaftliche Zwecke 1890 - 1918 / Spenkuch, Hartwin 2010 |
[902 | ] | aL n12.2 |
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[905 | ] | DA |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2010 |
[94f | ] | MS D20110519 |
[94i | ] | bec D20101222 |
[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20141028/08:53:46-794771/17 olim |
[99K | ] | 20141028/16:33:24-822484/1268 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20100916/14:06:03 rob |