Einträge zu dem Titel "Der Stuttgarter Landtag 1498 und die Absetzung Herzog Eberhards II. / Metz, Axel (2010)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Der Stuttgarter Landtag 1498 und die Absetzung Herzog Eberhards II.
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Territorialpolitik > Landespolitik > Landeshoheit
Eberhard II., Herzog von Württemberg > (* vermutlich 1. Februar 1447 in Waiblingen; ű 17. Februar 1504 auf Burg Lindenfels im Odenwald): E. war als Eberhard VI. von 1480 bis 1496 Graf von Württemberg-Stuttgart und als Eberhard II. ab 1496 Herzog von Württemberg. Eberhard war der Sohn von Graf Ulrich V. von Württemberg und Elisabeth von Bayern-Landshut. Er hielt sich in seiner Jugend lange am burgundischen Hof auf. 1461 nahm er in Reims an der Krönung von Ludwig XI. von Frankreich teil. 1462 kehrte er nach Württemberg zurück, zwischen 1465 und 1467 heiratete er die Markgräfin Elisabeth von Brandenburg, eine Tochter des Markgrafen Albrecht Achilles von Brandenburg. Bereits 1477 eröffnete ihm der Hausvertrag zwischen den beiden württembergischen Landesteilen die Nachfolge auch in Württemberg-Urach. Württemberg-Urach wurde von Graf Eberhard im Bart regiert, der ohne eheliche Nachkommen geblieben war. Am 8. Februar 1480 übernahm Eberhard die Regierung von seinem Vater Ulrich. Am 14. Dezember 1482 schloer mit Eberhard im Bart den Münsinger Vertrag ab, der die Landesteilung aufhob, seine Regierungsgewalt an Eberhard im Bart übergab, der ihm dafür dessen Nachfolge versprach. Eberhard VI. war somit von 1482 bis zum Tode Eberhards im Bart formell zwar Landesherr, in Wirklichkeit aber machtlos. Eberhard VI. wehrte sich schon bald gegen die Entmachtung, konnte gegen den älteren Gegner aber nichts ausrichten. Dieser beschränkte 1489 sogar sein Nachfolgerecht auf den alten Stuttgarter Landesteil. Dennoch gelang es Eberhard VI., nach dem Tod Eberhards im Bart in ganz Württemberg, das 1495 zum Herzogtum erhoben worden war, relativ reibungslos als Herzog Eberhard II. die Herrschaft zu übernehmen. Allerdings bekam er bald danach Schwierigkeiten mit der Elite seines Landes. Diese entmachtete ihn in engem Zusammenspiel mit dem habsburgischen König Maximilian I. Er musste daraufhin nach Ulm fliehen. Da Eberhard keinerlei Unterstützung fand, musste er am 10. Juni 1498 den Horber Schiedsspruch Maximilians I. anerkennen. Er akzeptierte damit gegen eine jährliche Rente von 6000 Gulden seine Absetzung und Landesverweisung. An seiner Stelle regierte jetzt mit königlicher Legitimation ein Ständerat. Dieser Zustand endete erst, als mit seiner vorzeitigen Volljährigkeit im Jahr 1503 sein Neffe Ulrich, der Sohn seines Bruders Heinrich als Herzog die Regierungsgewalt übernahm. Eberhard erhielt Unterschlupf vom Kurfürsten Philipp von der Pfalz. Im pfälzischen Exil auf der Burg Lindenfels im Odenwald starb Eberhard im Jahr 1504. Er wurde in der Heidelberger Stiftskirche begraben. Lt. WIKIPEDIA unter "Eberhard II. (Württemberg)".
Fürsten > Prinzen; Prinzregenten; Kronprinzen > Adel
Landstände
Landtage > Herrenhaus (Adelskammer) > Ständische Verfassung; Parlamentarismus
Reichspolitik
Absetzung > Amtsenthebung > Staatsrecht > Staatsrechtliches Verfahren. Nach SWD
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00407837
[31p diverse Spezialschlagwörter] 00385806; Maximilian I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Metz, Axel (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 103-119
[76 Erscheinungsjahr] 2010
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] bsb11772740
Auf dem Weg zur politischen Partizipation? : Landstände und Herrschaft im deutschen Südwesten / Lorenz, Sönke; Rückert, Peter 2010
Vom herrschaftlichen Rat zu den Landständen in Württemberg : Die Entwicklung vom 13. bis zum 16. Jahrhundert / Lorenz, Sönke 2010
Die politischen Mitspracherechte der Landbevölkerung : Württemberg, Baden-Baden und Schwäbisch-Österreich im 15. bis 18. Jahrhundert / Dillinger, Johannes 2010
Landesherrschaft und territoriale Funktionseliten um 1500 : Württemberg und Sachsen im Vergleich / Volkmar, Christoph 2010
Zur Bedeutung der geistlichen Landstände bis zur Reformation : Der Südwesten und Nordosten im Vergleich / Auge, Oliver 2010
Auf dem Weg zur politischen Partizipation? : Die Anfänge der Landstände in Württemberg / Mertens, Dieter 2010
Zur Genese des württembergischen Landtags in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts : Eine Annäherung in institutionentheoretischer Perspektive / Haug-Moritz, Gabriele 2010
Die "Ratssitzung" Graf Eberhards III. von Württemberg : Politische Partizipation im Bild? / Rückert, Peter 2010
Die Siegelrechtsverleihung an die württembergischen Landstände im Jahr 1595 / Schöntag, Wilfried 2010
[902 ] aF n03.1
[903 ] n02.1
[904 ] 11
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] C
[92c ] 05
[92d ] 04
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] im Kontext des Eingreifens des Königs
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2010
[94f ] oeh D20101013
[94i ] oeh D20101013
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20140718/09:55:30-351736/77 obar
[99K ] 20140721/08:46:04-824298/71
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20100910/09:11:14 jz