[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200273177b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Der Amtsdrost Karl von Bock und seine geistige Welt |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Freimaurer > Geheimbünde > Die Freimaurerei (auch Königliche Kunst F 1) ist eine weltumspannende humanitäre Initiationsgemeinschaft. Sie ist in Logen organisiert und vereint Menschen aller sozialen Schichten, Bildungsgrade und religiösen Vorstellungen. Ihre Symbolik wird in Zeremonien und Ritualen vermittelt und dient der geistigen und ethischen Selbstvervollkommnung.1 Dadurch sollen Brüderlichkeit und Humanität gefördert werden. Politisches Denken > Politische Ideen; Politisches Bewusstsein > Politische Ethik; Politische Philosophie Ritterschaft > Ritter; Rittertum > Adel > Der Begriff Ritterschaft bezeichnet einerseits die Gesamtheit des Standes der Ritter, andererseits die Gesamtheit der Ritter eines Lehnsherren. Die Ritter schuldeten ihrem Lehnsherren Leistungen wie z.B. die Ritterpferde, die für Kriegs- oder Botendienste zu stellen waren. Später war Ritterschaft die Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand, wobei der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde. Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühen Deutschen Reiches wiederum in die - reichsunmittelbare - Reichsritterschaft und die mittelbare oder landsässige Ritterschaft eingeteilt. Die Ritterschaft war - neben den Vertretungen von Klerus, Städten und Bauern - regelmäßig einer der Landstände, die in den Landschaften zusammengefasst waren und sich zu den Landtagen versammelten. Die Ritterschaft setzte sich aus den Besitzern der Rittergüter zusammen. Solche verfassten Ritterschaften bestehen in einigen Gebieten noch heute fort (siehe: Althessische Ritterschaft, Rheinische Ritterschaft), haben aber in der Gegenwart nach dem Gesetz keine politische Bedeutung mehr. Amtsträger > Sind Personen, die in einem öffenlich-rechtlichen (reichsrechtlichen, landesesrechtlichen, staatsrechtlichen, kirchenrechtlichen) Amtsverhältnis stehen; Personen, die hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen; Beamte u. Richter. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_steuerrecht/a0_grundl_begriffe/a0_amtstraeger/ |
[31g | diverse Spezialschlagwörter] | 00390886 |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | (DE-588)1034658514 |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Huck, Jürgen (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb2251181 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 77/78, 2009/2010 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 199-224 : Ill. |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2006 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2010 |
[94f | ] | jak D20100817 |
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[99e | Änderungsdatum] | 20150330/16:40:23-373608/22 obar |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20100816/10:24:39 ba |