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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200271628l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Ganerbschaften und Burgfrieden in der Frühen Neuzeit : Relikte oder funktionale Adaptionen?
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Adel > Junker; Magnaten; Aristokratismus > Im SWD Verweisung: Junker=>Adel Ganerbschaft > Adelsgenossenschaften > Gibt es im SWD nicht. Gebrauch ist auch bei uns uneinheitlich. Z.T. Ritterkanton; Ritterkreis - war nach altdeutschem Erbrecht das gemeinsame Familienvermögen, vorwiegend Grundbesitz, über das die Ganerben nur gemeinsam verfügen konnten. Nach heutigen Rechtsbegriffen entspricht dies einer Gesamthandsgemeinschaft (beziehungsweise Gemeinschaft zur gesamten Hand). Einungen > bezeichnet in der ma Rechtssprache zunächst die auf Eid gegründete vertragliche Übereinkunft. Verwendung des Begriffs Einung seit dem frühen 11. Jahrhundert. In der Geschichtswissenschaft wird Einung als historischer Oberbegriff für alle Arten korporativer Zusammenschlüsse gebraucht. Das weitgehende Verständnis von Einung umfasst daher neben städtischen Einungen und Landfriedensbünden auch die Erbeinungen der dynastischen Häuser. Familie > Verwandtschaft; Familienstand; Ehe Ritterschaft > Ritter; Rittertum > Adel > Der Begriff Ritterschaft bezeichnet einerseits die Gesamtheit des Standes der Ritter, andererseits die Gesamtheit der Ritter eines Lehnsherren. Die Ritter schuldeten ihrem Lehnsherren Leistungen wie z.B. die Ritterpferde, die für Kriegs- oder Botendienste zu stellen waren. Später war Ritterschaft die Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem Bürger- und Bauernstand, wobei der hohe Adel von der Ritterschaft ausgeschieden wurde. Die Ritterschaft wurde dann zur Zeit des frühen Deutschen Reiches wiederum in die - reichsunmittelbare - Reichsritterschaft und die mittelbare oder landsässige Ritterschaft eingeteilt. Die Ritterschaft war - neben den Vertretungen von Klerus, Städten und Bauern - regelmäßig einer der Landstände, die in den Landschaften zusammengefasst waren und sich zu den Landtagen versammelten. Die Ritterschaft setzte sich aus den Besitzern der Rittergüter zusammen. Solche verfassten Ritterschaften bestehen in einigen Gebieten noch heute fort (siehe: Althessische Ritterschaft, Rheinische Ritterschaft), haben aber in der Gegenwart nach dem Gesetz keine politische Bedeutung mehr. Verwandtschaft > Familie > Nur als Strukturbegriff!
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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Hessen (JDG | GND); 00407126
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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129-148
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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betr. ritteradlige Ganerbschaften auf dem Gebiet des heutigen Landes Hessen, aber unter bes. Berücks. der Wetterau
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2010
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20100628/12:37:55 rob
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