[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200269581l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Vom Subjekt zum Geist : Hegels Bruch mit dem Naturecht |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtsphilosophie > Gerechtigkeit > Philosophie; Rechtswissenschaft Deutscher Idealismus > Philosophie > Der Deutsche Idealismus ist eine Ideenkonstellation in der Geschichte der neueren Philosophie. Ihren Beginn und Ausgangspunkt stellte die Philosophie Immanuel Kants dar. In der Auseinandersetzung mit den von ihm aufgeworfenen Problemen entstand vor allem zwischen den Jahren 1781 (Erscheinen der Kritik der reinen Vernunft) und 1831 (Tod Hegels) eine Fülle sich abwechselnder Systementwürfe in intensiver philosophischer Gedankenführung und mit hohem metaphysischen Anspruch. Als zentral gelten dabei die philosophischen Systementwürfe von Fichte, Hegel und Schelling. Der Deutsche Idealismus stand mit der Dichtung und Wissenschaft seiner Zeit in vielfältiger Wechselwirkung und wirkte stark auf das allgemeine Geistesleben (Klassik und Romantik) ein. |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Hegel, Georg Wilhelm Friedrich |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Achella, Stefania |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 281-299 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b961006250l Das Naturrecht der Geselligkeit : Anthropologie, Recht und Politik im 18. Jahrhundert / Fiorillo, Vanda; Grunert, Frank 2009 Die "socialitas" in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Deutschland : Ein philosophisches Sittenbild von der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft / Chiodi, Giulio M. 2009 Problematische Bindungswirkung : Zum "Epikureismus" im Naturrecht der deutschen Frühaufklärung / Ahnert, Thomas 2009 Heinrich von Cocceji : Ein zu Unrecht vergessener deutscher Staats- und Naturrechtslehrer / Link, Christoph 2009 Die innere moralische Pflicht als "obligatio perfectior externa" in der Naturrechtslehre von Christian Thomasius / Dioni, Gianluca 2009 Die Bedingungen der "absoluten Gemeinschaft" bei Fichte / Cesa, Claudio 2009 Naturrecht und Reichspublizistik in Reformdiskussionen der Spätphase des Heiligen Römischen Reiches / Carl, Horst 2009 Die Begründung des Strafrechts in Christian Wolffs Naturrechtslehre / Hüning, Dieter 2009 Spezialprävention und Rechtssicherheit in der humanistischen Strafrechtslehre Karl Grolmans / Cattaneo, Mario A. 2009 Das Naturrecht der Triebe, oder das Ende des Naturrechts : Johann Jakob Schmauß und Johann Christian Claproth / Scattola, Merio 2009 Die Pflicht als Heteronomie der Vernunft : August Wilhelm Rehbergs Kritik an der Abstraktheit der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte / Fiorillo, Vando 2009 Das deutsche Naturrecht am Ende des 18. Jahrhunderts / Klippel, Diethelm 2009 |
[902 | ] | aK n11.2 |
[904 | ] | 1 |
[905 | ] | DA |
[906 | ] | BT |
[92a | ] | F |
[92c | ] | 13 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2009 |
[94f | ] | jak D20100422 |
[94i | ] | bec D20100422 |
[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20100422/12:47:21 jak |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20100331/11:39:54 rob |