[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
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[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200266620l |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Die Entwicklung von Rechtsquellen zwischen Spätantike und Mittelalter |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Recht Rechtsquellen > Rechtsbücher; Rechtsquellenlehre; Fränkisches Recht Rechtsbeziehungen Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900. Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht! |
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[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Siems, Harald |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 245-285 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b961005123l Kirche als Träger der Kontinuität / Angenendt, Arnold 2009 Von der Spätantike zum frühen Mittelalter : Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde / Kölzer, Theo; Schieffer, Rudolf 2009 Die Zeitenwende von der Antike zum Mittelalter / Demandt, Alexander 2009 Migrantenschicksale : Die Integration der Germanen im spätantiken Gallien / Böhme, Horst Wolfgang 2009 Sprachliche Integration, Sprachinseln und Sprachgrenzbildung im Bereich der östlichen Gallia : Das Beispiel der Burgunden und der Franken / Haubrichs, Wolfgang 2009 Der Kampf um die Vormachtstellung am Ende des 5. Jahrhunderts : Das Beispiel der Alemannen zwischen Franken und Ostgoten / Geuenich, Dieter 2009 "Herrschaft" im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter : Von Rom zu den Franken / Becher, Matthias 2009 "Öffentliche" Abgaben und Leistungen im Übergang von der Spätantike zum Frühmittelalter : Konzeptionen und Befunde / Esders, Stefan 2009 Spätantike Traditionen in der Wirtschaftsführung frühmittelalterlicher Grundherrschaften / Weidemann, Margarete 2009 Spätantike und Frühmittelalter : Das Problem der Periodenbildung, Kontinuitäten und Brüche, Konzeptionen und Befunde ; Versuch einer Zusammenfassung / Kaiser, Reinhold 2009 |
[902 | ] | aD n03.3 |
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[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | SP: 6.-9. Jh. |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2009 |
[94f | ] | oeh D20100211 |
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[94o | ] | DB |
[99e | Änderungsdatum] | 20130703/09:01:36-255640/303 obec |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20091222/12:02:36 rob |