[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200265575b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Höflichkeit als Selbstgesetzgebung : Beobachtungen zu einer spezifischen Normativität im Natur-, Staats- und Völkerrecht der Aufklärung |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Aufklärung > Gegenaufklärung; Frühaufklärung; Spätaufklärung; Katholische Aufklärung Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Staatsrecht > Staatsgewalt > Öffentliches Recht > Die Begriffe Staatsrecht und Verfassungsrecht sind weitgehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet. Nach wohl herrschender Meinung ist das Verfassungsrecht eine Teilmenge des Staatsrechts; die Disziplinen verhalten sich dabei wie zwei konzentrische Kreise: Alles Verfassungsrecht ist Staatsrecht, aber nicht alles Staatsrecht ist Verfassungsrecht. Völkerrecht > Völkerrechtswissenschaft > Öffentliches Recht Umgangsformen > Anstandsregeln; Benimmregeln; Manierern; Etikette; Höflichkeit > Anstandsliteratur |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Thomasius, Christian |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Vec, Miloš (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb1344554 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 13 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 3/4 |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 510-530 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[902 | ] | aI n09.5 |
[903 | ] | n11.2 |
[904 | ] | 1 |
[905 | ] | DA |
[906 | ] | ZA |
[92a | ] | E |
[92c | ] | 11 |
[92d | ] | 13 |
[93 | Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] | um 1700 |
[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2009 |
[94f | ] | rff D20091127 |
[94o | ] | 1a |
[99e | Änderungsdatum] | 20151112/13:37:56-396072/147 obar |
[99K | ] | 20151112/15:42:47-396072/141 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20091124/10:30:27 ba |