Einträge zu dem Titel "'Alles ander ire leypeigen arm leut' : Hörigkeit in hohenlohischen Städten des 15. Jahrhunderts / Fuhrmann, Bernd (2007)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200263252a
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] 'Alles ander ire leypeigen arm leut' : Hörigkeit in hohenlohischen Städten des 15. Jahrhunderts
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Grundherrschaft > Villikationen > Agrarverfassung
Landstädte > Städte > Als Landstadt wird eine Stadt mit weniger als 5.000 Einwohnern bezeichnet. Dieser Stadttyp findet besonders in der amtlichen Statistik Verwendung.
Stadt-Land-Beziehungen
Hörige > Eigenbehörige > Unfreie > Unter Eigenbehörigkeit wird in Westfalen die persönliche und dingliche Abhängigkeit eines Bauern von seinem Grundherrn verstanden. Sie entspricht im Wesentlichen der in Ostpreußen durch den "Deutschen Orden" etablierten Eigenhörigkeit, wie diese in den Handfesten beschrieben sind. Eigenbehörige Bauern waren persönlich unfrei und standen in einem besonders engen Abhängigkeitsverhältnis vom jeweiligen Grundherrn. Sie waren an den Hof, den sie bewirtschafteten gebunden, hatten aber in der Regel einen erblichen Nießbrauch an dem Untereigentum (Besitz, Grund und Boden).
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00391267; Südwestdeutschland (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Fuhrmann, Bernd (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb200437
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 90/91
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 11-24
[76 Erscheinungsjahr] 2007
[902 ] aF n03.3
[903 ] n09.0
[904 ] 11
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[92a ] C
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[92d ] 11
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2009
[94f ] jak D20090922
[94i ] sch
[94o ] BBAW
[99e Änderungsdatum] 20150313/16:01:04-304464/1814 obar
[99K ] 20150316/08:05:46-769066/2569
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20090914/12:21:57 jak