Einträge zu dem Titel "Dachser gegen Planck : Ein Eheprozess in Freising (1491 - 1493) / Schmugge, Ludwig (2009)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200262685b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Dachser gegen Planck : Ein Eheprozess in Freising (1491 - 1493)
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Prozessrecht > Gottesurteile; Prozessordnung > Öffentliches Recht; Verfahrensrecht
Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten.
Offizialate > Kirchliche Gerichte; Kirchengerichte > Gerichtsverfassung > Ein Offizialat ist das kirchliche Gericht einer Diözese. So wie der Bischof für die Verwaltung eine eigene Behörde hat (das Generalvikariat), der ein Priester vorsteht, der alle Vollmachten vom Bischof übertragen bekommt (der Generalvikar oder Bischofsvikar), so hat er auch ein eigenes Gericht, dem er die Rechtsprechung anvertraut und für das er ebenfalls einen Stellvertreter bestellt, den Gerichtsvikar, der Offizial genannt wird. Grundsätzlich ist das Offizialat kirchliches Gericht für alle Rechtsbereiche, theoretisch auch für Zivilstreitigkeiten. Tatsächlich beschränkt sich die Gerichtstätigkeit - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auf Ehenichtigkeitsverfahren. In Deutschland haben fast alle Diözesen ein eigenes Offizialat, einige Diözesen haben aber auch ein gemeinsames Kirchengericht. > Nur für die katholische Kirche!
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00387490; 00387491
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Schmugge, Ludwig (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb200176
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 126
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 146-165 : Ill.
[76 Erscheinungsjahr] 2009
[902 ] aF n03.3
[904 ] 11
[905 ] DA
[906 ] ZA
[92a ] C
[92c ] 05
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2009
[94f ] jak D20090827
[94i ] sch
[94o ] 1a
[99e Änderungsdatum] 20150327/12:55:13-326400/1919 obar
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20090825/13:47:10 ba