[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200261337a |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Frauen und Politik in der höfischen Gesellschaft des Alten Reiches zwischen 1550 und 1750 |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Erbrecht > Erbfolge; Sekundogenitur > Privatrecht Klientelismus > Politische Patronage; Ämterpatronage; Klientelsystem; Gönnerschaft; Patronage > Patronage ist die gezielte Förderung von Menschen durch Personen mit entsprechenden wirtschaftlichen oder politischen Möglichkeiten. Eine solche Person wird in diesem Zusammenhang als Patron bezeichnet, die davon profitierende Person als Klient. Im (normalerweise) positiven Sinn kann damit z. B. die Hilfe beim Aufbau eines Unternehmens oder einer Karriere durch einen Gönner gemeint sein, im (normalerweise) negativen die Vergabe von angesehenen Positionen oder Besitztümern durch Beziehungen. Auch der Schutz vor störenden Einflüssen auf Besitzstände oder gesellschaftliche Stellung durch übergeordnete Personen gilt als Patronage. Der Begriff ist synonym mit Klientelismus, der von der beschützten Menschengruppe ausgeht. In Österreich wird statt von Patronage meist von Protektion gesprochen. Fürstinnen Amtsträger > Sind Personen, die in einem öffenlich-rechtlichen (reichsrechtlichen, landesesrechtlichen, staatsrechtlichen, kirchenrechtlichen) Amtsverhältnis stehen; Personen, die hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen; Beamte u. Richter. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_steuerrecht/a0_grundl_begriffe/a0_amtstraeger/ Hofdamen > Hofämter > Die Würde einer Hofdame (seltener auch Ehren- oder Palastdame genannt) wurde den zu einem Hofstaat gehörenden adeligen Damen auf Grund ihres Standes verliehen. In Europa waren die Hofdamen keine Hofbeamten (im Gegensatz etwa zur Zofe) und verrichteten bloße Ehrendienste, bzw. fungierten als Gesellschafterinnen. Solche Hofämter wurden nur von hoffähigen Adligen bekleidet (Courfähigkeit). Als männliches Äquivalent zur Hofdame kann der Ritter - und später der Kammerherr - angesehen werden. Fürstenhöfe > Höfe; Hofhaltung; Höfische Gesellschaft; Hofgesellschaft; Hofstaat |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Keller, Katrin (JDG | GND) |
[70 | Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] | zdb2083429 |
[704 | Detaillierte Quellenangaben Band] | 8 |
[706 | Detaillierte Quellenangaben Heft] | 2 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2009 |
[8e | Elektronische Adresse (URL etc.)] |
Type: Volltext urn:nbn:de:0009-9-19537 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2009 |
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[94o | ] | BBAW |
[99e | Änderungsdatum] | 20150225/18:36:45-300353/904 oMS |
[99K | ] | 20150226/17:49:20-764741/1370 |
[99n | Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] | 20090715/13:29:24 jak |