[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200260834l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Zur rechtsgeschichtlichen Einordnung des österreichischen Geheimprotestantismus
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Geheimprotestantismus > Kryptoprotestantismus; Untergrundprotestantismus > Protestantismus > Der Kryptoprotestantismus bezeichnet eine Folge der während der Konfessionalisierung einsetzenden Versuche der Rekatholisierung. Dabei waren Teile der in den katholisch gewordenen Gebieten lebenden Personen bestrebt, ihre Konfession nach innen hin beizubehalten verbunden mit der entsprechenden Ausübung des Glaubensritus, während sie nach außen hin den Katholizismus gezwungenermaßen annehmen. Man verstellte sich also nach außen hin wie es gefordert wurde und ließ nach innen hin möglichst alles beim Alten. Es ist letzten Ende nichts anderes als eine Form von Widerstand gegen eine oktroyierte Glaubensform seitens Teilen der Bevölkerung. Religionsfrieden > Grundgesetz des Hl. Röm. Reiches, 1555 zur Beilegung der Religionskämpfe verkündet. Staatskirchenrecht > Religionsrecht; Religionsverfassungsrecht; Kirchenhoheit; Reichskirchenrecht; Ius reformandi > Öffentliches Recht
|
[31g
|
diverse Spezialschlagwörter]
|
Österreich (JDG | GND)
|
[40
|
Hauptverfasser]
|
Schwarz, Karl W. (JDG | GND)
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
41-62
|
[93
|
Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
|
"ius reformandi", Religionsfrieden, Reichsreligionsrecht etc.
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2009
|
[99e
|
Änderungsdatum]
|
20150203/14:24:08-883618/81 obar
|
[99K
|
]
|
20130408/08:17:31-747613/23
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20090623/20:20:43 rob
|