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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200254862l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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"Tamquam legitimus" : Bastarde in spätmittelalterlichen Legitimationsbriefen
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Eherecht > Eheversprechen; Verlöbnis > Familienrecht > Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die Beziehung der Ehepartner untereinander regeln. Im BGB ist das Eherecht als Teil des 4. Buches (Familienrecht) in den ńń 1297 bis 1588 BGB enthalten. Nichteheliche Kinder > Uneheliche Kinder; Außereheliche Kinder; Illegitime Kinder Kinder > Lebensalter > 3 bis 14 Jahre Rechtsstellung
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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103-122 : Ill.
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Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)]
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betr. Legitimationen durch weltl. Herrscher, nicht durch den Papst
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2008
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20090115/09:27:31 wer
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