Einträge zu dem Titel "Stiftskarrieren, ein "cursus honorum" in frühneuzeitlichen Adelsherrschaften? / Süßmann, Johannes (2008)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200253548l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Stiftskarrieren, ein "cursus honorum" in frühneuzeitlichen Adelsherrschaften?
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Domkapitel > Domstift > geistl. Kollegium an einer Dom- oder Kathedralkirche, das den Bischof in der Diözesanverwaltung unterstützt und berät, z. T. auch an der Bischofswahl beteiligt ist.
Amtsträger > Sind Personen, die in einem öffenlich-rechtlichen (reichsrechtlichen, landesesrechtlichen, staatsrechtlichen, kirchenrechtlichen) Amtsverhältnis stehen; Personen, die hoheitliche Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen; Beamte u. Richter. Quelle:http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_steuerrecht/a0_grundl_begriffe/a0_amtstraeger/
Adelsfamilien > Adelsgeschlechter; Adlige Familien > Familien; Adel
Stifte > Klöster > Ein Stift (neutrum, Plural: Stifte oder selten Stifter) ist jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattete, zu kirchlichen Zwecken bestimmte und einer geistlichen Körperschaft übergebene (gestiftete) Anstalt mit allen dazugehörigen Personen, Gebäuden und Liegenschaften. Die Stifter dieser Einrichtungen waren in der Regel Könige, Herzöge oder begüterte Adelsfamilien. Ihre Motivation war zugleich religiös (Sicherung des eigenen Seelenheils) und politisch. Die ältesten Anstalten dieser Art sind die Klöster, nach deren Vorbild sich später das kanonische Leben der Geistlichen an Kathedralen und Kollegiatstiftskirchen gestaltete. Monastischen Regeln ähnlich sind die Regeln der Augustiner-Chorherren und der Prämonstratenser. Anders als im Kloster sind die Mitglieder eines geistlichen Stifts (Kanoniker) aber nicht gänzlich Teil der Gemeinschaft, sondern können privates Eigentum und Einkommen behalten.
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Süßmann, Johannes (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 323-342 : Ill.
[76 Erscheinungsjahr] 2008
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b960999986l
Die Macht der Wenigen : Aristokratische Herrschaftspraxis, Kommuniktation und "edler" Lebensstil in Antike und Früher Neuzeit / Beck, Hans; Scholz, Peter; Walter, Uwe 2008
Freiheit, Freundschaft, Fürstengunst : Kriterien der Zugehörigkeit zum Adel in der Frühen Neuzeit / Walther, Gerrit 2008
"Vornehmheitsideal" und "Contenance", "sturmfreie Existenz" und "ökonomische Abkömmlichkeit" : Elemente einer impliziten Theorie der Aristokratie bei Max Weber / Franzmann, Andreas 2008
Aristokratische Existenz in der Antike und der Frühen Neuzeit : einige unabgeschlossene Überlegungen / Walter, Uwe 2008
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2012
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[99e Änderungsdatum] 20150918/10:47:09-359055/152 obar
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[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20081208/12:21:23 wer