Einträge zu dem Titel "Deutsches Privatrecht und Common Law : Zweckidentität und institutionelle Ähnlichkeiten / Brauneder, Wilhelm (2008)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200250489b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Deutsches Privatrecht und Common Law : Zweckidentität und institutionelle Ähnlichkeiten
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Privatrecht > Zivilrecht > Recht
Gewohnheitsrecht > Common Law > Das Common Law ist das in vielen englischsprachigen Ländern geltende Recht, das sich nicht auf Gesetze, sondern auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit (Präzedenzfälle) stützt und auch entsprechend weitergebildet wird. Das Common Law hat also Züge des Gewohnheitsrechts. Nur ein geringer, jedoch im 20./21. Jahrhundert dann stark zunehmender Anteil ist kodifiziert (sog. Statutory Law). Das Common Law umfasst alle Rechtsgebiete, d. h. sowohl Zivilrecht (Civil Law) als auch Öffentliches Recht (inkl. Strafrecht).
[31g diverse Spezialschlagwörter] Großbritannien
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Brauneder, Wilhelm (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb800888
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 30
[706 Detaillierte Quellenangaben Heft] 3/4
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 177-185
[76 Erscheinungsjahr] 2008
[902 ] aF n03.3
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2008
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[99e Änderungsdatum] 20150116/13:13:05-253216/2736 obar
[99K ] 20150119/10:27:08-226977/2089
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20080829/10:21:09 gri