[00
|
Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
|
u200240822l
|
[20
|
Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
|
Stipendium und Promotion : Studienförderung vor und nach der Reformation
|
[31
|
Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
|
Dissertationen > Promotionen > Disputationen Stiftungen > Mäzenatentum > Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt. Dabei wird in der Regel das Vermögen auf Dauer erhalten, und es werden nur die Erträge für den Zweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen rechtlichen Formen und zu jedem legalen Zweck errichtet werden. Die meisten Stiftungen werden in privatrechtlicher Form errichtet und dienen gemeinnützigen Zwecken. Studenten Stipendien > Stipendaten; Stipendatinnen; Studienstiftungen; Studienförderungen > Stiftungen; Bildungspolitik > Ein Stipendium ist eine freiwillige Gabe von Mitteln für die Unterstützung eines Bedürftigen in seiner Aus- und Weiterbildung. Meist sind dies Gelder, die aus der Stadt- oder Staatskasse bzw. aus testamentarischen Hinterlassenschaften/Stiftungen herrühren. Entsprechend dem Stifter werden sie "Fürstliche, Gräfliche, Adeliche, Raths-Stipendien u.d.g. genannt." Wenn sie für bestimmte Studiengänge bestimmt sind, so sind es Juristische, Medizinische oder Theologische Stipendien. Wird ein Stipendium nur an Familienmitglieder weitergegeben, so handelt es sich um ein "Familien- oder Geschlechts-Stipendium" . Entsprechend der Höhe des Geldes unterscheidet man in Kleine und Große Stipendien. Je nach dem ob ein Stipendium für einen Schüler oder einen Studenten ist, spricht man von einem "Schul- oder Academiche Stipendium" .
|
[40
|
Hauptverfasser]
|
Ebneth, Bernhard (JDG | GND)
|
[708
|
Detaillierte Quellenangaben Seiten]
|
489-533 : Tab.
|
[94
|
Verknüpfung zu externen Ressourcen]
|
2007
|
[99e
|
Änderungsdatum]
|
20150324/12:04:55-292001/326 osg
|
[99K
|
]
|
20150324/19:54:06-292001/472
|
[99n
|
Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
|
20071113/12:48:08
|