Einträge zu dem Titel "Kontinuität und Wandel einiger grundlegender Rechtsvorstellungen in Österreich während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts / Friedrich, Margret (2007)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200239554l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Kontinuität und Wandel einiger grundlegender Rechtsvorstellungen in Österreich während der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Privatrecht > Zivilrecht > Recht
Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Rechtslehren > Gerechtigkeit; Rechtsanschauungen; Rechtstheorien > Rechtswissenschaft
[31g diverse Spezialschlagwörter] Österreich (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Friedrich, Margret
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 224-244
[76 Erscheinungsjahr] 2007
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] a04516724l
Karl Anton von Martini : Ein österreichischer Jurist, Rechtslehrer, Justiz- und Bildungsreformer im Dienste des Naturrechts / Barta, Heinz; Pallaver, Günther 2007
Zu den Lückenfüllungskonzepten im ALR, ABGB und Code Civil / Höltl, Johanna 2007
Die italienische Sprache und das ABGB / Eccher, Bernhard 2007
Der Januskopf des Naturrechts : Damals und heute / Klenner, Hermann 2007
Das geistige Fundament des juristischen Werks von Karl Anton Martini analysiert nach seinen Quellen / Hebeis, Michael 2007
Karl Anton von Martini und das Strafrecht / Palme, Rudolf 2007
Karl Anton von Martinis bleibende Bedeutung für die österreichische und europäische Rechtswissenschaft / Barta, Heinz 2007
Martinis Naturrechtslehre als Hauptquelle für das Privatrecht / Lässer, Gregor 2007
Martini, ein bürgerlicher Vordenker / Pallaver, Günther 2007
Karl Anton Martini und seine Familie / Pancheri, Roberto 2007
Martini und die Freiheit / Ingenhaeff, Wolfgang 2007
Rechtsprechung und Lehre zum Irrtum gemäß § 871 nach dem ABGB 1811 / Niedermayr, Monika 2007
[902 ] aI n11.2
[903 ] aK n03.3
[904 ] 11
[905 ] DA
[906 ] BT
[92a ] E
[92b ] F
[92c ] 13
[92d ] 05
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2007
[94f ] jak D20071128
[94i ] bec D20080228
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20130904/11:33:03-198698/863 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20071008/13:05:43