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Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]]
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u200238997l
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Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz]
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Methoden der Schlichtung von Grenzstreitigkeiten zwischen Polen-Litauen und dem Deutschen Orden nach Abschluss des Friedens von Brześć im Jahre 1435 : Am Beispiel des in Toruń und Nieszawa wirkenden Grenzgerichts
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Schlagwörter, Thesaurusbegriffe]
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Außenpolitik > Diplomatie; Politische Beziehungen; Staatsbesuche > Internationale Beziehungen Grenzen > Grenzregionen; Grenzräume; Grenzgebiete; Grenzschutz; Grenzsicherung Staatsverträge > Verträge > Ein Staatsvertrag ist ein Vertrag, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein staatliches Organ ist. Der Sprachgebrauch von Staatsvertrag ist im deutschen Sprachraum nicht einheitlich. Im engeren Sinne handelt es bei einem Staatsvertrag um ein internationales Übereinkommen, das völkerrechtlichen Rang hat und zwischen zwei oder mehreren Staaten vereinbart worden ist. Verträge zwischen zwei Staaten nennt man bilateral‘, solche zwischen mehreren Staaten haben pluri- respektive multilateralen Charakter. In diesem Sinne ist der älteste noch gültige Staatsvertrag in Europa die Salinenkonvention von 1829 zwischen Bayern und Österreich. Für gewöhnlich werden auch solche Übereinkünfte Staatsvertrag genannt, die ein Staatsorgan mit anderen Organisationen abschließt, etwa mit Nichtregierungsorganisationen (in der Schweiz und in Deutschland) oder ein so genannter Staatskirchenvertrag mit einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
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[31g
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diverse Spezialschlagwörter]
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00399860; Polen; 00395327
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[31k
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diverse Spezialschlagwörter]
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Deutscher Orden (JDG | GND)
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[708
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Detaillierte Quellenangaben Seiten]
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54-65
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[94
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Verknüpfung zu externen Ressourcen]
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2007
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[99e
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Änderungsdatum]
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20130515/13:29:24-193914/1580 obec
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[99n
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Zugangsdatum (Erfassungsdatum)]
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20070924/11:03:24
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