Einträge zu dem Titel "Das Aufkommen des "Numerus certus" an Dom- und Stiftskirchen / Meyer, Andreas (2007)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200237582l
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Das Aufkommen des "Numerus certus" an Dom- und Stiftskirchen
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kanoniker > Chorherren; Augustinerchorherren; Prämonstratenserchorherren; Domherren; Domkapitulare > Mgl. von Kollegiatkapiteln (Stifts- oder Domkapitel Domkapitulare oder Domherren
Domkapitel > Domstift > geistl. Kollegium an einer Dom- oder Kathedralkirche, das den Bischof in der Diözesanverwaltung unterstützt und berät, z. T. auch an der Bischofswahl beteiligt ist.
Benefizium > Kirchenbenefizium; Pfründe; Kirchenpfründe; Präbende; Beneficium ecclesiasticum > Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende genannt (vom Mittellateinischen praebenda für "Unterhalt" abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine natürliche oder juristische Person gewährte Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung. Übertragen wird der Begriff auch für das Amt selbst (mit einem selbständigen Einkommen für den Amtsinhaber) oder für eine Abgabe zur Finanzierung dieses Amtes gebraucht. Dieses System der indirekten Finanzierung eines Amtes war im frühen und hohen Mittelalter, vor der allgemeinen Durchsetzung der Geldwirtschaft, die einzig sinnvolle Möglichkeit der unabhängigen und langfristigen Finanzierung solcher Stellen. Im Gefolge der Reformation wurden die Pfründen allerdings in beiden Kirchen, nicht zuletzt wegen des im Spätmittelalter weit verbreiteten Missbrauchs des Pfründenwesens, nach und nach zugunsten einer direkten Besoldung der Amtsträger eingezogen. Eine Pfründe ist in Deutschland heute häufig eine rechtsfähige Stiftung, die aber zum kirchlichen Vermögen gehört und in der Regel durch kirchliche Organe rechtlich vertreten wird (z. B. Ordinariat, Kirchenvorstand). Den rechtlichen Charakter einer Pfründe haben auch die vielerorts noch vorhandenen Küsterschulstiftungen und Kirchschullehne (z. B. in Sachsen). Pfründen gibt es also auch heute noch in evangelischen Landeskirchen. Ob Pfründen Stiftungen kirchlichen, öffentlichen oder privaten Rechts sind, hängt von ihrer Entstehungszeit und dem örtlich geltenden (Landes-) Recht ab.
Kanonisches Recht > Katholisches Kirchenrecht > Kirchenrecht > Das kanonische Recht ist das Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche des lateinischen Ritus sowie der katholischen Ostkirchen. Es regelt die internen Angelegenheiten der kirchlichen Gemeinschaft und sieht für viele Bereiche eine eigene Gerichtsbarkeit vor. Einzelnen Normkomplexe im Codex des kanonischen Rechtes als Canones bezeichnet werden. Die Sammlung und Kodifizierung des Kirchenrechts begann im Mittelalter und führte zu der Sammlung des Corpus Iuris Canonici, das bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche blieb. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici, der 1983 komplett überarbeitet wurde. Für die katholischen Ostkirchen wurde 1990 der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium erlassen. Das Recht der katholischen Kirche trieb die Entwicklung des deutschen Prozessrechtes, namentlich des Strafprozesses, stark voran. Auch das Schuldrecht ist zum Beispiel durch den aus dem kanonischen Recht stammenden Grundsatz pacta sunt servanda Verträge müssen eingehalten werden‘ wesentlich beeinflusst worden, weil damit die strenge Förmlichkeit des Römischen Rechts überwunden werden konnte. Im Eherecht schränkte es die Verwandtenheirat ein und begründete die gegenseitige eheliche Treuepflicht. Die Kanonistik war bei der Vermittlung des moraltheologischen Begriffs der Strafe an das weltliche Strafrecht von zentraler Bedeutung. > Hier nur katholisches Kirchenrecht!
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Meyer, Andreas (JDG | GND)
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 1-17
[76 Erscheinungsjahr] 2007
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] a04516288l
Stift und Wirtschaft : Die Finanzierung geistlichen Lebens im Mittelalter ; Fünfte wissenschaftliche Fachtagung zum Stiftskirchenprojekt des Instituts für Geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften der Universität Tübingen (12. - 14. März 2004, Weingarten) / Lorenz, Sönke; Meyer, Andreas; Albus, Stefanie; Miegel, Annekathrin; Bauer, Dieter R. 2007
Oblatio, oblagium, Oblei : Zur Güterorganisation und -verwaltung mittelalterlicher Dom- und Kollegiatstifte / Bünz, Enno 2007
Grundzüge der Wirtschaftsverwaltung von Prämonstratenserstiften / Flachenecker, Helmut 2007
Einnehmen, Verteilen, Empfangen : Zur Präbendenverwaltung des Kanonissenstifts Geseke im späten Mittelalter / Berger, Daniel 2007
Inkorporationen, Chorherrenpfründe und ein Reliquienverzeichnis : Das Göppinger Stift Oberhofen unter wirtschaftlichen Aspekten / Mundorff, Martin 2007
Zwischen Statuten und Wirklichkeit : Die Inkorporation von Pfarrkirchen am Beispiel des Prämonstratenserstifts Adelberg / Albus, Stefanie 2007
Pfründen und Einkünfte im Frauenkonvent des Doppelklosters Interlaken / Gilomen-Schenkel, Elsanne 2007
Quellenkritische Probleme bei der Interpretation von Benefizientaxierungen : Das Beispiel Ratzeburg / Petersen, Stefan 2007
Das Kollegiatstift Backnang : Vermögen, Vermögensverwaltung, Vermögensverteilung / Reustle, Sabine Beate 2007
"Eine fette Würde" : Die frühneuzeitliche Verwaltung geistlicher Einkünfte des weltlichen Kollegiatstifts Beromünster im Kontext von Familie und Staat / Egloff, Gregor 2007
Stift und Wirtschaft : Eine Zusammenfassung / Auge, Oliver 2007
[902 ] aE n06.2
[903 ] aB
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[905 ] DA
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[92a ] C
[92b ] C
[92c ] 08
[93 Inhaltsangabe (Kapitel, Bestandteile)] Entw. von der "Gesamtpräbende" des 11. Jh. hin zur "Einzelpfründe" der Kanoniker an Dom- u. Stiftskirchen u. der Fixierung ihrer Anzahl ("Numerus certus") ab etwa Mitte des 13. Jh.s; hier mit Angaben zur Entw. des Kapitelvermögens im FrühMA
[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2007
[94f ] gri D20070913
[94i ] sch
[94o ] DB
[99e Änderungsdatum] 20150623/11:55:47-266101/9 osg
[99K ] 20150623/17:14:54-265305/332
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20070808/12:04:34