Einträge zu dem Titel "Gelebter christlicher Glaube : Johann Arndt als Generalsuperintendent des Fürstentums Braunschweig-Lüneburg in Celle / Sommer, Wolfgang (2005)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
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[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] Gelebter christlicher Glaube : Johann Arndt als Generalsuperintendent des Fürstentums Braunschweig-Lüneburg in Celle
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kirchenverfassung > Kirchenverwaltung > Als Kirchenverfassung bezeichnet man die Gesamtheit derjenigen kirchenrechtlichen Normen, die die wesentlichen Grundsatzentscheidungen über Aufbau und Organisation einer Kirche (Organisation) treffen. Die Verfassung beeinflusst häufig auch die materiellen, religiösen, sittlichen, moralischen und intellektuellen Verhältnisse innerhalb der jeweiligen Kirche. Sie kann zugleich eine Legitimationsbasis für die Kirche als Institution sein.
Evangelische Kirche > Kirchengemeinden; Evangelisch-Lutherische Kirche; Lutherische Kirche; Landeskirchen; Evangelisches Kirchenrecht; Evangelische Gemeindehäuser; Evangelische Frauenverbände
Hofprediger > Hofgeistlichkeit; Hofpfarrer > Pfarrer; Geistlichkeit > Mit Hofgeistlichkeit bezeichnet man die Gesamtheit der geistlichen Amtsträger an einem Fürstenhof. Im Mittelalter wurde der Hofgeistliche sowohl zur geistlichen Versorgung (capellanus Kaplan an der Hofkapelle) als auch - aufgrund seiner Bildung - zu Schreibarbeiten (cancellarius Kanzler an der Hofkanzlei) herangezogen. Er lebte zunächst nicht bei Hofe, sondern als Abgeordneter eines Klosters oder Stiftes im Bereich des Territorialherrschers. Materiell versorgt wurde er durch Pfründen und nicht vom Hof. Teilweise begleitete der Hofgeistliche den Herrscher auf Reisen und im Kriege. Als sich im 15. Jahrhundert Hofburgkapellen in Hofgemeinden wandelten, erfolgte eine Ämterdifferenzierung. So traten etwa in Wien neben den Hofkaplan 1435 der Hofpfarrer, Hofprediger oder der Almosenier. Die Hofgeistlichkeit wurde nun vollständiger Bestandteil des Hofstaates. Ab dem 16. Jahrhundert nahm vor allem der katholische, aber auch der protestantische Hofprediger, eine zunehmende politische und kirchenpolitische Rolle wahr. 1613 erfolgte in Dresden mit dem Titel "Oberhofprediger" eine weitere Ämterdifferenzierung, der wie der Hofprediger dem Oberhof- bzw. Hofmarschall unterstand. Der Oberhofprediger stand den Mitgliedern der Hofkapelle vor. m Lauf des 17. Jahrhunderts änderte sich das Selbstverständnis des protestantischen Hofpredigers, aus dem Ratgeber wurde der mahnende Theologe, der teilweise durchaus an die entstehende Kritik des Absolutismus anknüpfte.
[31g diverse Spezialschlagwörter] 00383247; 00384091
[31p diverse Spezialschlagwörter] Arndt, Johann (JDG | GND)
[37 Sprache(n) des Textes] Deutsch
[40 Hauptverfasser] Sommer, Wolfgang (JDG | GND)
[70 Quelle (Zeitschriftentitel[ ; Band(Jahrgang)Heft, Seiten])] zdb505496
[704 Detaillierte Quellenangaben Band] 103
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 33-54
[76 Erscheinungsjahr] 2005
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2007
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[99e Änderungsdatum] 20140916/12:10:27-231329/329 osg
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[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20070718/13:28:37 gri