Einträge zu dem Titel "ABGB e diritto romano nelle lezioni pavesi ei Ignazio Beretta / D'Amico, Elisabetta (2006)":

[Allegro-Code Code Beschreibung] Inhalt
[00 Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] u200236593b
[20 Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] ABGB e diritto romano nelle lezioni pavesi ei Ignazio Beretta
[31 Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] Kodifikationen > Eine Kodifikation ist die systematische Zusammenfassung des für einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk (Gesetzbuch). Sie hat den Anspruch, ihre Materie abschließend zu regeln. Ist die Zusammenstellung nicht systematisch geordnet, so spricht man von einer Kompilationδ.||| |||Der Begriff Kodifikationδ wurde vom englischen Juristen und Sozialreformer Jeremy Bentham geprägt.1 Seit der Antike wurden Rechtssammlungen bzw. Gesetzbücher in Anlehnung an den Codex Iustinianus als codices bezeichnet. Im heutigen Sprachgebrauch ist mit Kodifikation sowohl der Vorgang der Systematisierung (auch: Kodifizierung) als auch deren Ergebnis, der Kodex, gemeint.||| |||Zweck einer Kodifikation ist es, die für den betreffenden Lebensbereich geltenden Regeln dadurch besser verfügbar und verständlich zu machen, dasie kompakt zusammengefasst und aufeinander bezogen sind.||| |||Die heute bedeutenden Kodifikationen lassen sich in zwei Gruppen einteilen:||| Naturrechtliche Kodifikationen (Beginn des 19. Jahrhunderts): Code Civil, ABGB||| Pandektistische Kodifikationen (Beginn des 20. Jahrhunderts): BGB, ZGB||| |||Im deutschen Recht war der bekannteste Kodifikationsvorgang die Zusammenfassung des Zivilrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch zu Ende des 19. Jahrhunderts. Aktuell ist derzeit die ~ noch nicht abgeschlossene ~ Zusammenfassung weiter Teile des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch. Schon länger wird die Kodifikation des verstreuten Umweltrechts in einem Umweltgesetzbuch gefordert.
Rechtswissenschaft > Völkerrechtswissenschaft
Römisches Recht > Usus modernus pandectarum; Gemeines Recht; Ius commune > Als römisches Recht bezeichnet man zunächst das Recht, das in der Antike in der Stadt Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt. Die im Corpus Iuris Civilis gesammelten Quellen des antiken römischen Rechts wurden im Mittelalter vornehmlich in Bologna wiederentdeckt und bis ins 19. Jahrhundert in den meisten Staaten Europas als maßgebliche Rechtsquellen betrachtet. Daher kann man auch die Rechtsordnung, die im Mittelalter und in der frühen Neuzeit auf dem europäischen Kontinent galt, als römisches Recht bezeichnen. Als Gemeines Recht, lateinisch ius commune, wird heute im deutschsprachigen Raum vor allem das Römisch-kanonische Recht des Mittelalters, der Frühen Neuzeit und Neuzeit verstanden, wie es zunächst ab dem 11. Jahrhundert europaweit gelehrt wurde. Durch die modernisierende Rezeption des römischen Rechts bei den Glossatoren und Postglossatoren wurde dieses zur Grundlage für das kontinentaleuropäische Zivilrecht. Es wurde erst durch die Zivilrechtskodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts abgelöst, in manchen Gebieten Deutschlands galt es bis zum Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900.
Wissenschaftstransfer > Wissenschaftleraustausch; Wissenschaftsbeziehungen > Technologietransfer; Kulturbeziehungen; Wissenschaft > Übernahme wissensch. (Forschungs-)Ergebnisse, auch der dabei verwendeten Methoden etc., innerhalb der Wissenschaft und vor allem in außerwissenschaftliche Bereiche: Praxis, Wirtschaft, Aus- und Weiterbildung
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[31h diverse Spezialschlagwörter] 00380455
[31p diverse Spezialschlagwörter] (DE-588)1064969151
[37 Sprache(n) des Textes] Italienisch
[40 Hauptverfasser] D'Amico, Elisabetta
[708 Detaillierte Quellenangaben Seiten] 257-282
[76 Erscheinungsjahr] 2006
[81 Allg.Fußnote] Mit dt. Res.
[84 Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] b960993511b
L'ABGB e la codificazione asburgica in Italia e in Europa : Atti del Convegno Internazionale, Pavia, 11 - 12 ottobre 2002 / Caroni, Pio; Dezza, Ettore 2006
Geschlossenheit der Kodifikation? : Die Verweisungen im ABGB / Brauneder, Wilhelm 2006
Il passaggio dal tardo diritto comune alla codificazione giusnaturalista visto dalla specola delle teoria della consuetudine / Garré, Roy 2006
Erklärung, Ergänzung oder Veränderung der Kodifikation : Stockwerkseigentum und ABGB / Kohl, Gerald 2006
"Ius gladii et aggratiandi" : La legislazione e la giurisdizione penale militare nel Regno Lombardo-Veneto / Rondini, Paolo 2006
Negare l'evidenza e aver salva la vita codice penale e tribunali speciali nei processi contro la Carboneria bresciana / Cassi, Aldo Andrea 2006
[902 ] aK n11.2
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[94 Verknüpfung zu externen Ressourcen] 2007
[94f ] jak D20070718
[94i ] bec
[94o ] 1a
[99e Änderungsdatum] 20130619/13:42:43-188475/2161 obec
[99n Zugangsdatum (Erfassungsdatum)] 20070713/10:17:01 gri