[Allegro-Code | Code Beschreibung] | Inhalt |
---|---|---|
[00 | Identifikationsnummer[+BandNr[+TeilNr[+...]]][=Bandbezeichnung]] |
u200235835b |
[20 | Hauptsachtitel. Körperschaftliche Ergänzung : Zusatz] | Obligationstheorie und Eudämonismus bei Christian Thomasius und im Lichte der neukantianischen Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs |
[31 | Schlagwörter, Thesaurusbegriffe] |
Juristen > Rechtsgelehrte; Rechtswissenschaftler Naturrecht > Rechtslehren > Der Begriff Naturrecht oder überpositives Recht ist eine rechtsphilosophische Bezeichnung für das Recht, das dem durch soziale Normen geregelten gesetzten oder positiven Recht vorhergeht und übergeordnet ist. Die Naturrechtslehre steht im Gegensatz zum Rechtspositivismus. Dem Begriff des Naturrechts kann die Überzeugung zugrunde liegen, dajeder Mensch "von Natur aus" (also nicht durch Konvention) mit unveräußerlichen Rechten ausgestattet sei - unabhängig von Geschlecht, Alter, Ort, Staatszugehörigkeit oder der Zeit und der Staatsform, in der er lebt. Dazu gehören das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit oder das Recht auf persönliche Freiheit. Die Naturrechte werden demnach als vor- und überstaatliche "ewige" Rechte angesehen. Rechtsphilosophie > Gerechtigkeit > Philosophie; Rechtswissenschaft Neukantianismus > Neokantianismus > Kantianismus > Neukantianismus ist der Name einer von verschiedenen akademischen Zentren in Deutschland ausgehenden philosophischen Strömung, die sich nach dem Abebben des Idealismus als Gegenbewegung zu dem sich immer mehr ausbreitenden, stark in den Naturwissenschaften verwurzelten Materialismus entwickelte. Die Philosophie Kants war in den ersten 30 Jahren des 19. Jahrhunderts vom Idealismus in den Hintergrund gedrängt worden. Lediglich Arthur Schopenhauer, dessen Philosophie zu dieser Zeit (1819) jedoch noch niemand Beachtung schenkte, setzte sich bereits in der ersten Auflage seines Hauptwerks Die Welt als Wille und Vorstellung in kritisch-erweiternder Art und Weise mit der Erkenntnistheorie Immanuel Kants auseinander. Sodann, ein Jahr nach Hegels Tod, hatte Friedrich Eduard Beneke mit der Schrift "Kant und die philosophischen Aufgaben unserer Zeit" (1832) einen zweiten - allerdings durchaus Kant-kritischen - Schritt zur Wiedererinnerung getan. Christian Hermann Weisse hielt 1847 eine Rede mit dem Titel "In welchem Sinne die deutsche Philosophie jetzt wieder an Kant sich zu orientieren hat". Auch Jakob Friedrich Fries hatte sich stark auf Kant bezogen.Der eigentliche Beginn des Neukantianismus wird mit den Namen Friedrich Albert Lange, Otto Liebmann, Eduard Zeller und Hermann von Helmholtz verbunden. Lange hatte in seiner "Geschichte des Materialismus" (1866) diese Position ausführlich und dezidiert kritisiert. Liebmann hatte in seinem Werk "Kant und die Epigonen" (1865) in vier Abschnitten jeweils den Idealismus (Fichte, Schelling, Hegel), den Realismus (Herbart), den Empirismus (Fries) und die Transzendentalphilosophie (Schopenhauer) zurückgewiesen und am Ende jeden Kapitels wie einen Schlachtruf notiert: "Auf Kant muß zurückgegangen werden". |
[31p | diverse Spezialschlagwörter] | Radbruch, Gustav (JDG | GND); Thomasius, Christian (JDG | GND) |
[37 | Sprache(n) des Textes] | Deutsch |
[40 | Hauptverfasser] | Lutterbeck, Klaus-Gert (JDG | GND) |
[708 | Detaillierte Quellenangaben Seiten] | 39-53 |
[76 | Erscheinungsjahr] | 2006 |
[84 | Sachtitel des übergeordn. Werkes [/ Verf.Name] [ ; Zählung] ode _IdNr des übergeordneten Werkes] |
b960993208b Bibliographie Rolf Lieberwirth 2000 - 2006 : Nachträge und Fortsetzung / Lück, Heiner 2006 Christian Thomasius (1655 - 1728) : Wegbereiter moderner Rechtskultur und Juristenausbildung ; Rechtswissenschaftliches Symposium zu seinem 350. Geburtstag an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg / Lück, Heiner 2006 Das 'Decorum' : Grundlage oder Folgeerscheinung des Rechts? / Kaufmann, Matthias 2006 War Thomasius Spinozist? : Zur Spinozismus-Rezeption an den brandenburg-preußischen Universitäten / Senn, Marcel; Raas, Susanne 2006 Die Notstandslehre des Christian Thomasius / Renzikowski, Joachim 2006 Toleranz im späten 17. Jahrhundert : Über das Fürstenrecht in theologischen Streitigkeiten / Buchholz, Stephan 2006 Staat und Staatskirche als Garanten der Toleranz / Wall, Heinrich de 2006 Aufgeklärte Rechtswissenschaft und religiöses Verständnis : 'Herrn Christian Thomasens Höchstnöthige Cautelen Welche ein Studiosus Juris. Der sich zu Erlernung Der Kirchen-Rechts-Gelahrtheit Auff eine kluge und geschickte Weise vorbereiten will, zu beobachten hat' / Germann, Michael 2006 Der Jurist als Philosoph : Zur Disziplinendifferenzierung und Disziplineninterferenz bei Christian Thomasius / Grunert, Frank 2006 'Abwege' und 'Mittelstraßen' : Zur Intention und Programmatik der 'Höchstnöthigen Cautelen zur Erlernung der Rechts=Gelahrheit' / Vollhardt, Friedrich 2006 'Consilia Thomasii' : Zu Inhalt und Form einiger Rechtsgutachten des Christian Thomasius aus der Sammlung "Consilia Hallensium Iureconsoltorum" des Johann Peter Ludewig / Hess, Falk 2006 Gesetz und Gesetzgebung im Rahmen einer zu konkretisierenden Rechtsquellenordnung bei Christian Thomasius / Mohnhaupt, Heinz 2006 Aristotelisch-scholastische Traditionen und aufklärerisches Rechtsdenken : Zur Gesetzgebungslehre des Christian Thomasius / Thier, Andreas 2006 Christian Thomasius' juristische Disputation "Von der Kebs-Ehe" 1714 / Schumann, Eva 2006 Thomasius und das deutsche Privatrecht / Kern, Bernd-Rüdiger 2006 Arbeit am Mythos : Thomasius und die Gründung der Universität Halle / Jerouschek, Günter 2006 Christian Thomasius und das moderne Völkerrecht / Kilian, Michael 2006 Praxis und Theorie : Positives Recht im Naturrecht von Christian Thomasius / Steinberg, Georg 2006 Christian Thomasius im Rechtsdenken Rußlands und der Ukraine im 18. Jahrhundert / Abaschnik, Vladimir A. 2006 Bibliographie der Thomasius-Literatur 2002 - 2005 / Grunert, Frank 2006 |
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[94 | Verknüpfung zu externen Ressourcen] | 2007 |
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